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Austausch von formaldehydbelasteten Möbeln

Aufwendungen für die Neuanschaffung von Möbeln können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sein, wenn von den ausgetauschten Möbeln aufgrund einer Formaldehydemission nachweisbar eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Die konkrete Gesundheitsgefährdung gilt als nachgewiesen, wenn die Formaldehydemission ausweislich eines vor Anschaffung erstellten amtlichen Gutachtens zu einer Formaldehydkonzentration in der Innenluft von 0,1 ppm geführt hat. Wird dieser Grenzwert unterschritten, können die Kosten für die Neuanschaffung steuerlich nur dann abziehbar sein, wenn die Schadstoffbelastung tatsächlich gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht hat. Der Zusammenhang zwischen gesund-heitlicher Beeinträchtigung und Formaldehydemission ist in diesem Fall zusätzlich durch ein vor der Anschaffung erstelltes amtsärztliches Zeugnis zu belegen.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2002, Aktenzeichen III R 52/99.

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