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Drei gute Gruende fuer Selbstaendige in der IT, Freiberufler zu sein (oder zu werden)

Vom Informationsdienst: http://www.it-projects.de  03/2002

Autor: Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald, rechtsanwalt@dr-grunewald.de



Drei gute Gruende fuer Selbstaendige in der IT, Freiberufler zu sein (oder zu werden)

1. Auch zukuenftig wird Gewerbesteuer zu zahlen sein
Ab 2001 gibt es die Moeglichkeit, einen Teil der Gewerbesteuer (exakt: der 1,8fache Gewerbesteuermessbetrag) direkt mit der Einkommensteuer zu verrechnen. Dazu ein Beispiel: Ein IT-Freiberufler erzielt per anno einen Gewinn (Gewerbeertrag minus Betriebsausgaben) von 250.000,00 DM. Hieraus errechnet sich ein Gewerbesteuermessbetrag von 7.700,00 DM. Wohnt der IT-Berater in einer Gemeinde/Stadt mit einem Gewerbesteuerhebesatz von z.B. 420%, so muss er bislang Gewerbesteuer in Hoehe von 32.340,00 DM zahlen.
Wird ihm ab 2001 der 1,8fache Gewerbesteuermessbetrag, gleich 13.860,00 DM auf die Einkommensteuer angerechnet, bleiben ihm faktisch immer noch 18.480,00 DM als zu zahlende Gewerbesteuer. Da die Gewerbesteuer selbst als Betriebsausgabe angerechnet wird, verringert sich die Steuerbelastung zwar nochmals um den persoenlichen Einkommensteuertarif etwa die Haelfte duerfte aber auch dann noch uebrigbleiben. Von der "faktischen" Abschaffung der Gewerbesteuer kann also insofern nicht die Rede sein.

2. Die Gewerbesteuer kann fuer maximal 7 Jahre rueckwirkend gefordert werden
Sofern das Thema "Gewerbesteuer" in der Vergangenheit mit dem Finanzamt nicht explizit geklaert wurde, es also noch gar keine Gewerbesteuermessbescheide gab, kann das Finanzamt Gewerbesteuer fuer maximal 7 Jahre rueckwirkend verlangen. Da die unter 1. dargestellte Anrechnungsverfahren erst ab 2001 wirksam ist, kann dies sehr teuer werden.
Zwar laesst sich die Vergangenheit nicht aendern - jedoch sollte zumindest eine Pruefung des individuellen Risikos durchgefuehrt werden. Vielleicht gibt es z.B. die Moeglichkeit, jetzt noch von Kunden Referenzen ueber die Taetigkeit zu erhalten. Und auch weitere Unterlagen zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang, die wichtig sein koennen, lassen sich vielleicht noch beschaffen. Wichtig ist, auf die Situation, dass das Finanzamt Gewerbesteuer verlangt, vorbereitet zu sein.

3. Die Gewerblichkeit bedeutet auch die Zwangsmitgliedschaft in der IHK Alle Gewerbetreibenden sind zu Beitraegen an die IHK verpflichtet. Diese Beitraege koennen per anno "nur" ein paar hundert Euro betragen, aber durchaus auch im vierstelligen Bereich liegen. Hinzu kommt, dass gerade der Selbstaendige in der IT fuer diesen Beitrag keinen wirklichen Gegenwert erhaelt und diese Betraege sicherlich besser investieren kann.

Fazit: Jeder Selbstaendige in der IT sollte auch weiterhin den Status als Freiberufler anstreben. Nach den Erfahrungen des Autors ist die Anerkennung als Freiberufler fuer viele IT-Berater erreichbar, auch wenn diese selbst oder deren Steuerberater dies nicht so einschaetzen. Da sich die steuerliche Situation nicht verschlechtern kann, ist ein Versuch fast immer lohnenswert. Daran aendert auch das geplante Anrechnungsverfahren nichts. (bg)

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