ib-rauch.de
Bauratgeber :: Bauphysik  |  Baupreise  |  Blog  |  Download  |  Impressum  | Datenschutz

Der Bundesdeutsche Sanierungsschwindel

vom 5. 1. 2006

Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung (BMVBS)

 

 Bericht über die Weiterentwicklung des

CO2-Gebäudesanierungsprogramms

Für mehr Wachstum und Beschäftigung


Zusammenfassung der Kritik von Paul Bossert

dipl. Bauingenieur FH und Architekt, CH-8955 Oetwil a. d. Limmat

 

In Deutschland existieren keine klimabezogenen Energie-Verbrauchs-Analysen!

In Deutschland existieren keine Analysen über den Verwendungszweck aller Energien!

In Deutschland existieren – ausser 3 Grundmessungen – keine wissenschaftlichen, experimentellen Untersuchungen über die Energieeffizienz unterschiedlicher Wandkonstruktionen!

Der Wärmeschutz wird in Deutschland i. W. durch die U-Wert-Theorie dominiert.

Die U-Wert-Theorie konnte bis heute allgemein und im Vergleich wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Falls die U-Wert-Theorie richtig wäre, was in Ausnahmefäl-len zutreffen kann, scheitert die Absicht am Fehlen geeigneter Wärmedämmstoffe, welche die Feuchtigkeit von innen nach aussen transportieren können. Dieser Mangel führt zu erhöhter Raumfeuchtigkeit, der die Volksgesundheit beeinträchtigt.

Die Energie-Effizienz ist bei Dämmstoffstärken über 6 cm nicht mehr gegeben.

Nebst dem U-Wert sind am Wärmeschutz noch weitere 7 energierelevante Faktoren beteiligt, welche jedoch von der Wissenschaft negiert werden.

 Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der BRD …

 

1. Ausgangslage

In Deutschland werden 35% des Energieverbrauchs für die Beheizung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und für die Warmwasserbereitung eingesetzt. Von den rd: 39 Mio. Woh­nungen wurden 75 % vor 1979 und damit vor Inkrafttreten der ersten Energiesparvorschrift - der 1. Wärmeschutzverordnung - errichtet. In diesem Bestand liegen grosse CO2-Einspar­reserven. Am Wohnungsbestand stellen die privaten Einzeleigentümer mit 29 Mio. Wohnun­gen den grössten Anteil, davon wiederum die Selbstnutzer mit 15 Mio. Wohnungen mehr als die Hälfte.

Der Anteil von 75% der vor 1979 erstellten Wohnbausubstanz repräsentiert eine beheizte Gebäudekubatur von 10 Mia m3. Zusammen mit den vor 1979 erstellten Bauten der öffent-lichen Hand wie: Heime, Schulen, Verwaltungs- und Regierungsgebäude sowie beheizte Geschäfts- und Produktionsgebäude von rund 15 Mia m3, ergibt sich ein zu sanierendes Bauvolumen von 25 Mia m3. Da sich die Kosten einer energetischen Gebäudesanierung für: Wärmedämmung, Luftdichtung und Ventilation, mit oder ohne Wärmerückgewinnung, jedoch ohne Fensterersatz, auf 200 € pro m3 belaufen, ist mit Kosten von 5 Billionen € zu rechnen. Die nichteingesparten Energiekosten und die wegen geringer Haltbarkeit der Massnahmen erneut anfallenden Aufwendungen sowie die Gesundheitskosten, sind in diesem Betrag nicht enthalten. Dieser Aufwand dürfte ebenfalls 4 Billionen € kosten. Da in den vergangenen 25 Jahren bereits 1 Billion € wegen falscher Normen und falscher Energiegesetze vergeudet wurden, wird bis zum Abschluss des CO2-Gebäudesanierungs-programms ein volkswirtschaftlicher Schaden von 10 Billionen € erwartet werden können!

Der C02-Ausstoss der privaten Haushalte, verursacht vor allem durch Heizung und Warmwas­serbereitung, muss zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtung und der im Nationalen Klima­schutzprograrnm festgelegten Einsparziele von 123 Mio t im Durchschnitt der Jahre 2000­-2003 auf 120 Mio t für den Zeitraum 2008-2012 gesenkt werden.

Das im Jahre 2001 mit einem Darlehensvolumen von rd. 0,5 Mrd. € gestartete CO2-Gebäude­sanierungspragramm der KfW-Förderbank ist ein umfassendes Programm zur Unterstüt­zung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Mit Haushaltsmitteln von insgesamt 1,42 Mrd. € können Darlehen von rd. 5.6 Mrd. € im Zins verbilligt werden. Darüber hinaus wird bei anspruchsvolleren energetischen Sanierungen ein Tilgungs-zuschuss (Teilschulderlass des Darlehens) gewährt. Bis Dezember 2005 wurden insgesamt über 100.000 Kredit-Zusagen mit einem Volumen von rund 5,3 Mrd. € für die energetische Verbesserung von über 310.000 Wohnungen erteilt und somit Investitionen von rd. 7,8 Mrd. € angestossen. Mit diesem Pro­gramm wird ein gutes Drittel des Marktes für energetische Wohnraumsanierungen erschlos­sen.

Die aus dem Programm geförderten Massnahmen bewirken eine Reduktion des jährlichen C02­-Ausstosses um bislang insgesamt ca. 1,1 Mio. t, davon im Sektor Private Haushalte 0,5 Mio. t. In den Jahren 2004 und 2005 konnten ca. 30.000 Arbeitsplätze jährlich insbesondere im örtli­chen Baugewerbe und Bauhandwerk geschaffen bzw. gesichert werden.

Hier handelt es sich um eine Behauptung.
Aus dem Energiekonzept für die Stadt Wedel, vom 14. April 1988 geht eindeutig hervor, dass zwischen dem nach der herrschenden Lehrmeinung berechneten Energiebedarf und dem tatsächlichen Energieverbrauch keine Korrelation besteht.

Das gleiche Ergebnis ergab sich auch aus dem 11 Jahre zuvor durchgeführten THERMA-Wettbewerb. Es wurden 10 Objekte im Auftrag des Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ausgeschrieben und anschliessend erfolglos saniert.

 

2. Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag (KV) enthält folgende Aussagen zur energetischen Gebäudesanierung:
1. ... das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf ein Fördervolumen von mindestens 1,5 Mrd. € jährlich erhöhen, seine Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend verbessern

(zum Beispiel durch Umstellung auf Investitionszuschüsse oder steuerliche Erleichterungen); Gebäudeenergiepass einführen (Z. 2121 ff). „Im Zusammenwirken mit anderen Akteuren werden wir mit einer erheblichen Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wichtige Impulse für Bau und Hnadwerk geben und zugleich zur Klimaverbesserung beitragen“ (Z. 3266 ff).

Wie oben bewiesen und später noch detailliert aufgeführt wird, kann mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm nur marginal Energie eingespart werden.

2. Start eines Programms zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude des Bundes (Z. 2620 f);

3. Begrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Erhaltungs- und Moderni­sierungsmassnahmen in privaten Haushalten (Z. 865, 3300 ff), (nicht beschränkt auf Ener­giesparmassnahmen).

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramrn ist Bestandteil des Programms zur Stärkung von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung in Höhe von 25 Mrd. € für die Le­gislaturperiode (KV Z. 3247 i.V.m. Z. 3267).

 

3. Weiterentwicklung des Programms, energetische Gebäudesanie­rung

3.1 CO2-Gebäuciesanierungsprogramm

Grundsätze der Weiterentwicklung

Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm gehört neben der Energieeinsparver-ordnung (EnEV) zu den zentralen Elementen der Klimaschutzpolitik im Gebäudebereich. Deshalb soll das Programm nach folgenden Grundsätzen umgestaltet und weiterent-wickelt werden:

1) Fordern und Fördern

a) Nach erfolgter Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Sommer 2006 wird bei Vermietung oder Verkauf von Wohn- und Nicht­wohngebäuden ein Energieausweis vorzulegen sein. Diesem sind Modernisierungs­hinweise beizufügen.

Im Gegensatz zur EN 15217 hat die Deutsche Energie-Agentur die Absicht einen bedarfsorientierten Energieausweis durchzusetzen, damit nicht erkannt werden kann, dass die Auswirkungen der EnEV ineffizient sind.

 

b) Ein attraktives und wirkungsvolles CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll zur Ener­gieeinsparung beitragen, die Konjunktur unterstützen und Arbeitsplätze erhalten bzw. neu schaffen.

Das ist ein frommer Wunsch, welcher sich aufgrund physikalischer Gesetzmässig-keiten niemals einstellen wird.

 

2) Mit dern Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen wird soweit möglich eine enge Ver­knüpfung der Förderung mit der Energieeinsparverordnung und dem Energieaus­weis angestrebt. Die Nachweisführung und Qualitätskontrolle der geförderten Massnah­men soll dann über den Energieausweis erfolgen. Die Förderung soll sich am zu erreichenden energetischen Effekt orientieren. Höhere Einsparungen an Energie und CO2 sol­len wirkungsvoller gefördert werden.

Das angestrebte „Triumphirat“ zwischen CO2-Gebäudesanierungsprogramm – EnEV und Energieausweis wird aus folgendem Grund keine Energieeinsparungen bringen.

Die EnEV basiert auf der U-Wert-Theorie welche wissenschaftlich nicht validiert ist. Diese Theorie geht davon aus, dass der U-Wert und nur dieser U-Wert die dominante Energieeinsparungsgrösse sei. Das ist jedoch ein Irrtum weil noch weitere 7 Faktoren energiewirksam sind. Da sich der vorliegende Bericht ebenfalls auf diese Theorie bezieht und sich der Energieausweis ebenfalls nur an den theoretischen Werten orientiert, bestätigen sich in der Verknüpfung die Massnahmen gegenseitig.

3) Sparsamer Mitteleinsatz - staatliche Förderung ist subsidiär, bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Ordnungsrechtlich vorgeschriebene Massnahmen (z.B. Austausch von Altheizungen) wer­den auch weiterhin nicht gefördert.

 

4) Durch die Förderung sollen Massnahmen die noch nicht wirtschaftlich sind an die Schwel­le zur Wirtschaftlichkeit herangeführt und Anreize zur Mobilisierung privaten Sparka­pitals gesetzt werden.

Bereits in Test Nr. 3 der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ vom März 1987 ist ersichtlich, dass bei Dämmkosten von DM 47.00/m3 Gebäude, mit einer Energieeinsparung von nur 1 Liter Heizöl pro m3 Gebäude und Jahr, die statische Amortisation 34,7 Jahre beträgt. Die Amortisation ist deshalb nicht möglich, weil die Haltbarkeit der Aussendämmung kaum 30 Jahre erreicht.

 

5) Den Investoren soll ein abgestimmtes Fördersystem, bestehend aus steuerlichen Ab­schreibungsmöglichkeiten, zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen angeboten werden. Dieses Fördersystem wird so ausgestattet, dass jeder Investor alle Instrumente gleichzeitig nutzen kann; eine Doppelförderung wird aber ausgeschlossen.

Jeder Investor ist froh, wenn er mit einer Massnahme Geld verdienen kann, für die er keine Verantwortung hinsichtlich der Energie-Effizienz tragen muss.

 

6) Entbürokratisierung und Vereinfachung der Förderbestimmungen sollen zu einer schnellen konjunkturellen Wirkung beitragen.

Die mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm bereits in 2006 angestrebten nachhaltigen Impulse für die Baukonjunktur und den wirtschaftlichen Aufschwung würden durch einen Programmstart erst nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushaltes im Juni/ Juli d.J. nicht er­reicht. lm Mittelstandsrat der KfW wurde deshalb angeregt, den Start wesentlicher Pro­grammteile vorzuziehen und frühzeitig im Jahre 2006 zu beginnen.

Die angestrebten grundlegenden Vereinfachungen, die Anbindung an die Energie-einsparver­ordnung und die Einbeziehung der Energieausweise in die Förderung sowie die Ergänzung des Fördersystems durch Zuschüsse erfordern jedoch einen zeitlichen Vorlauf. Darüber hin­aus muss die KfW mit ihren Partnern die dafür notwendigen Voraussetzungen abstimmen und verfahrensmässig einleiten. Deshalb wird das Programm schrittweise umgestaltet und ausge­weitet.

 

Zum 1. Februar 2006

Mit den noch vorhandenen Restmitteln aus der Finanzierung der laufenden KfW-Programme sollen kurzfristig Verbesserungen und Attraktivitätssteigerungen im Rahmen, der haus­haltsrechtlichen Ermächtigungen in Kraft treten.

Wurden im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bisher überwiegend Massnah­menpakete gefördert, sollen künftig auch Einzelmassnahmen, wie separater Hei-zungs- oder Fensteraustausch oder die alleinige Wärmedämmung eine Zinsverbilli­gung erhalten. Bewilligungen neuer Anträge sind insoweit im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung möglich.

Gegen Einzelmassnahmen wie Heizungs- und Fensterersatz sowie Wärmedäm-mungen von Dach- und Kellerdecken ist nichts einzuwenden. Gegen Dämm-massnahmen im Fassadenaussenbereich hingegen schon.

 

Ein attraktiver und für ca. 4 - 8 Wochen stabiler Zinssatz soll bei den Endkredit-neh­mern Zusätzliche Anreizwirkung entfalten, bei den Massnahmenpaketen soll dieser 1,0 % (gegenüber derzeit 1,9 %) und bei Einzelmassnahmen 2,0 % (derzeit 3,9 %) betragen. Dazu ist eine Zinsverbilligung von rd. 3,5 % bzw. rd. 2,5 % erforderlich. Sollte das Zinsniveau am Kapitalmarkt während der o.g. Phase ausserordentlich steigen, wird der Zinssatz nachgeführt.

 

Da die Art  des Bauens in Deutschland in den 6 folgenden Zeiträumen wechselte, ist eine Ausweitung der Gebäudekulisse in 2 Bereiche unstatthaft! Massgebend sind:

  1. Baujahre 1850 bis 1920 > Zweistein Vollziegelmauerwerk und andere.
  2. Baujahre 1920 bis 1940 > Eineinhalbstein Vollziegelmauerwerk und andere.
  3. Baujahre 1945 bis 1960 > Diverse Minimalmauerwerke unterschiedlicher Bauart.
  4. Baujahre 1960 bis 1970 > Diverse Mischmauerwerke unterschiedlicher Bauart.
  5. Baujahre 1970 bis 1980 > U-Wert dominierte Mauerwerke aller Art.
  6. Baujahre 1980 bis 2005 > U-Wert maximierte Mauerwerke nach WsVO und EnEV.

 

 

 

 

Mit vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen 2006

Weitere Potenziale für Arbeit und Energieeinsparung sollen vor allem bei selbstnutzenden Eigentümern (Eigenheimern) erschlossen werden, die häufig über nicht unerhebliche Eigen­mittel z.B. in Bausparverträgen verfügen. Dazu wird unter Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit für Modernisierungen und Instandsetzungen (s.u.) das Programm durch eine Zuschusskomponente ergänzt, deren Gesamtvolumen auf 200 Mio. € pro Förder­jahrgang begrenzt wird. Die Zuschüsse können auch ohne Koppelung an Kredite vergeben werden. Um rechtzeitig die notwendigen Impulse zu setzen, wird die Möglichkeit des förde­runschädlichen Vorhabenbeginns zugelassen.

Diejenigen des Volkes, welche hart angespart haben, sollen nun durch den Staat irregeleitet werden und Ihr Geld in ineffiziente und zweifelhafte Gebäudesanierungen investieren!


Einen besonderen Schwerpunkt soll angesichts des immensen Bedarfes und des hohen Poten­zials die energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten usw. bilden. In den bisher aus Eigenmitteln der KfW verbilligten Programmen wird zukünftig eine zusätzliche Verbilligung mit Bundesmitteln in Höhe von bis zu 200 Mio. € eingeführt.

Eine höhere Verbilligung für strukturschwache Gebiete wird angestrebt (Gebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur).

Ebenso sollen politische Körperschaften, Kommunen, Kindergärten und Schulen für Wärmedämmsanierungen angehalten werden, welche keine Energie sparen und die Gesundheit der Bevölkerung, wegen zu feuchter Räume belasten. (Schimmelpilze, Milben)

 


Darüber hinaus soll die Attraktivität des CO2-Gebäudesanierungsprogramms erhöht wer­den durch:

Nun soll das Volk noch für die eigenen Investitionen draufzahlen.

 

Bei allen energetischen Programmen soll das Nachweisverfahren soweit möglich auf den Energieausweis umgestellt werden.

Wie bereits oben erwähnt, ist der Energieausweis das Abbild einer theoretischen Berechnung, welche mit dem effektiven Energieverbrauch nur in Ausnahmefällen übereinstimmt.

Deutschland hat bis heute keine klimabezogenen Energie-Verbrauchs-Analysen (EVA) durchgeführt und Vergleiche im Bereich der oben aufgeführten 6 Gebäudekulissen vorgenommen. Auch der Verwendungszweck der verschienenen Energien wurde nicht bestimmt. Es weiss niemand, wieviel elektrischer Strom für Wäremepumpenheizungen verwendet wird.

Die KfW wird zur Unterstützung von Konjunktur und Aufschwung aus eigenen Mitteln, wei­tergehende nicht energetische Modernisierungsmassnahmen an Wohngebäuden und kommu­nalen Einrichtungen sowie die Errichtung von Energiesparhäusern 60 attraktiv gestalten.

  

3.2 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Be­schäftigung

Die tarifliche Einkommensteuer soll sich um 20 v.H. - höchstens 600 € - der Arbeitskosten ermässigen, die für Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen in privaten Haushalten an­fallen. Zukünftig können 3000 € Handwerkerleistungen auch für energetische Modernisierun­gen - ohne Material und sonstige gelieferte Waren - im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür könnte z.B. ein Heizungsaustausch vorgenommen werden, ggf. ein­schliesslich Installation einer Solaranlage. Von den erwarteten Steuermindereinnahmen nach § 35a Abs. 2 EStG in Höhe von 1.100 Mio. € entfallen rd. 25% auf energetische Massnahmen (275 Mio. €).

Die Energie aus Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen kostet 4 bis 5 mal mehr als bei den gegenwärtig aktuellen Energieträgern. Die Anlagen sind nicht nachhaltig und müssen infolge geringer Haltbarkeit nach 20 bis 25 Jahren abgebrochen werden. Die Rückbau-kosten sind nach dieser Zeit ist etwa gleich hoch wie der seinerzeitige Erstellungspreis.

 

3.3 Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude des Bundes

Der Bund verfügt über ca. 2000 zivile Liegenschaften mit ca. 7 Mio. rn2 Nutzfläche. Die E­nergiekosten betragen rd. 170 Mio. € pro Jahr. Über Energiespar-Contracting sollen kurzfris­tige Potenziale erschlossen werden. Zur Erschliessung weiterer Potenziale und zur Verdeutli­chung der Vorbildfunktion des Bundes gegenüber dem privaten Sektor sind umfassende In­vestitionen wie Dämmmassnahmen, Fenstererneuerungen usw, erfor-derlich. Hierfür sind jähr­lich 120 Mio. € vorgesehen.

Gegen Massnahmen wie Heizungs- und Fensterersatz sowie Wärmedämmungen von Dach- und Kellerdecken ist nichts einzuwenden. Dämmmassnahmen für Fassaden sollten nur in Ausnahmefällen vorgesehen werden.

Aus den o. a. Angaben ist errechenbar dass pro Quadratmeter Gebäude 24 € an Energie-kosten aufgewendet werden müssen. Bei einer mittleren Geschosshöhe von 3 Metern sind das 8 € pro Gebäude-Kubikmeter. Da der Energiepreis nicht angegeben ist, wird ein aktu-eller Energiepreis für grössere Gebäude von 5 Ct. pro Kilowattstunde Energie angenom-men. Das sind 160 kWh/m3a und entsprechen somit 16 Liter Heizöl bzw. 17,5 m3 Erdgas pro Gebäude-Kubikmeter und Jahr. Das ist sehr viel oder sind etwa die Angaben falsch?

Vergleicht man dieses Ergebnis mit den über 10 Jahren gemessenen Energieverbrauchs-zahlen aus einer amtlich kontrollierten Studie des Schweizerischen Amtes für Bundes-bauten in Bern  vom 24. Mai 1996, so ergeben sich folgende Werte für die Baujahre:

1.         1875               16,0    kWh/m3a

2.         1900               21,3    kWh/m3a

3.         1924               23,1    kWh/m3a

5.         1951               31,2    kWh/m3a

6.         1958               29,6    kWh/m3a

7.         1971               40,8    kWh/m3a

8.         1975               31,7    kWh/m3a

9.         1973               68,6    kWh/m3a

10.      1975/80         34,5    kWh/m3a

11.      1986               27,0    kWh/m3a

Ausserdem sind in München etwa 60 staatliche Gebäude mit Jahrgang 1850 bis 1930 bekannt, deren Energieverbrauch zwischen 15 bis 25 kWh/m3a liegt.

Schon nur um den Widerspruch zu klären, ob der 4 bis 5 mal höhere Energieverbrauch von Deutschen Bundesbauten gegenüber Schweizerischen möglich ist, sollte dies mittels EVA von behördlicher Seite dringlich geklärt werden, um zu wissen was Sache ist!

 

3.4 Beratungs- und Informationsoffensive der Bundesregierung und ihrer Part­ner

Begleitend zur Programmfortentwicklung und -ausweitung wird die Bundesregierung eine

Öffentlichkeitsarbeit für energetische Sanierung, Fachinformation und Auflage einer Bro­schüre „Energetisch Sanieren" als Beilage zu jedem Energieausweis starten.

Über die Deut­sche Energie-Agentur (dena) sollen weitere Modellvorhaben der energe-tischen Sanierung durchgeführt werden, die bereits jetzt zu einer erheblichen regionalen Aufmerksamkeit für Energieeinsparthemen (Anschauungsobjekte) beitragen. Die Beratung durch ausgebildete Energieberater wird intensiviert. BMU wird im Rahmen der Kampagne „Klima sucht Schutz" die Öffentlichkeitsarbeit für das Programm weiter ausbauen. Die KfW und die dena leisten eigene Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit.

Es bleibt der Bundesregierung überlassen eine neue Broschüre zu kreieren. Doch wenn die Regierung ohnehin nichts ändern will, kann sie der Einfachheit halber die Unterlagen des THERMA-Wettbewerbes verwenden, welche immer noch dem heutigen Mainstream entsprechen!

Die DENA ist sicherlich in der Lage weitere Modellvorhaben durchzuführen, doch wenn der Status Quo der herrschenden Lehrmeinung - ohne zusätzliche Grundlagenforschung -  beibehalten wird, werden keine flächendeckenden Energieeinsparungen möglich sein. Auch eine Beratung durch angeblich ausgebildete Energieberater, welche in ihrer Ausbildungszeit das Falsche gelernt haben, wird nicht zum Ziel führen

  

4. Kosten und Effekte

Für ein Jahr der vollen Programmwirksamkeit:  

 

Kreditvolumen

pro Zusagejahrgang

in Mio. €

durchschnittliche

Zinsverbilligung

Bund

HH-Mittelbedarf

(Verpflichtungsrahmen)

in Mio. €

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

(erwartete Gebäudekulisse)

incl. Tilgungszuschuss und

Energetische Einzelmassnahmen

(zunächst im Programm Wohnraum

Modernisieren)

Zuschuss

3.350

3,00 %

 

 

2,0 %

738

 

 

 

 

davon bis zu 200

Ökologisch Bauen,

Energiesparhäuser 40 kWh/m3a

240

3,00 %

50

Kommunalkredit

(energetische Sanierung von

Schulen, Kindergärten usw.)

1.410

2,001 %

bis zu 200

Informations- und

Beratungsoffensive

 

 

12

Zwischensumme

KfW-Programme

5.000

 

1.000

Energetische Sanierung

von Bundesbauten

 

 

120

Steuerliche Förderung von

Modernisierung und Instandsetzung

(energetische Massnahmen)

 

 

275

Gesamt

 

 

rd. 1.400

1  einschliesslich Zinsverbilligung der KfW

Der Mittelbedarf in 2006 wird aufgrund der schrittweisen Umsetzung des Programms, der vorhandenen Restmittel und des erforderlichen Planungsvorlaufs der privaten Eigentümer, Wohnungsgesellschaften und Kommunen geringer ausfallen. Er verteilt sich pro Förderjahr­gang und Förderart (Zinsverbilligung, Tilgungszuschuss, Zuschuss) über mehrere Jahre.

Für ein Jahr der vollen Wirksamkeit des Programms wird nach dem derzeitigen Stand mit einem Investitionsvolumen von ca. 7 Mrd. € gerechnet, insgesamt 28 Mrd. €. Als Faustfor­mel kann gelten, dass jede in die Gebäudesanierung investierte Milliarde Euro etwa 25.000 Arbeitsplätze sichert und zum Teil auch neu schafft, wovon rd. zwei Drittel auf das Bauge­werbe entfallen. Bei vierjähriger Programmlaufzeit werden weitere ca. 1,6 Mio. t CO2-Ein­sparung im Gebäudebereich erwartet.

 

Verfahren

Um der KfW bereits frühzeitig die erforderliche Planungs- und Finanzierungssicherheit zur Vorbereitung aller Stufen des Programms und zur Ankündigung gegenüber der Öffentlichkeit zu ermöglichen, wollen BMF und BMVBS (abgestimmt mit BMU und BMWi) durch ge­meinsames Scbreiben die KfW mit der Weiterführung und Ausweitung der Förderung durch die dargestellten Massnahmen und Programmteile ermächtigen. Das Schreiben soll vorab am 18. Januar 2006 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben werden.

Die fachlich betroffenen Ressorts BMWi, BMU und BMF bilden unter Federführung des BMVBS und in Zusammenarbeit mit der KfW eine Arbeitsgruppe, die kontinuierlich die Entwicklung der Programme beobachtet und sie übers Jahr im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend der Marktentwicklung anpasst.

Mit Stand zum Ende eines jeden Programmjahres legt das BMVBS in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts dem Bundeskabinett einen Bericht vor, in dem die Entwicklung der Pro­gramme, insbesondere seiner neuen Förderelemente, im Hinblick auf Wachstum, Beschäfti­gung und Umweltschutz dargestellt und Vorschläge zur Weiterentwicklung im Rahmen des festgelegten Fördervolumens gemacht werden (lernendes Programm).

Die oben genannte Problematik ist seit 30 Jahren allgemein bekannt. Die wissenschaftlichen Beweise, dass die herrschende Lehrmeinung mit der bis heute noch nicht bewiesenen U-Wert-Theorie in die Irre führt, sind hingegen gesichert.

 21. 2. 2006  

Copyright © 2005, Paul Bossert, Arch. & Ing.- Büro, CH - 8955 Oetwil an der Limmat,
Fon: 0041 44 740 83 93 - Fax: 0041 44 742 04 56 - mail:paul.bossert@greenmail.ch

  © 2001 catalog-web.de  |  Baulexikon  |  Bauideen  |  Sanierungskosten  |  Impressum 2/2006