Bei der Hausplanung gibt eine Rangfolge der Wertigkeiten (von oben nach unten), die bei der Suche nach einem eigenen Haus vorangestellt werden sollte. Man kauft oder baut nur einmal ein Haus und "muss" sich im weiteren Leben, also auch im Alter darin wohlfühlen.
Der Gebrauchswert des Hauses wird durch eine Reihe von Faktoren bestimmt, die in einem bunten Hauskatalog nicht genannt werden. Das sind zum Beispiel:
Prüfen: Eigentümer oder legitimierter Vermittler?
Prüfen durch: Lageplan zeigen lassen und Flurstücksnummer registrieren, Grundbuchauszug und Flurstücknummer prüfen und Eigentümer ermitteln.
EIN HAUS STEHT ERST DANN IM EIGENTUM DES KÄUFERS, WENN ES IM GRUNDBUCH AN DIESEN AUFGELASSEN IST, DAS HEISST: WENN ER IN DER ABTEILUNG I DES GRUNDBUCHS ALS EIGENTÜMER EINGETRAGEN IST.
WEICHEN DIE TEXTE AUCH NUR GERINGFÜGIG VONEINANDER AB, LASSEN SIE SICH SOFORT DIE TEXTABWEICHUNG UND DIE KONSEQUENZEN VOM NOTAR ERLÄUTERN.
Gesamtfinanzierung sollte vor dem Notartermin festgelegt sein, um die erforderliche Grundschuldbestellung bereits anlässlich der Kaufvertragsbeurkundung erledigen zu können.
Altbauten haben den Vorteil, man sieht das Gebäude und kann auch Urteilen, ob man sich darin wohlfühlen kann. Man erkennt in vielen Fällen auch die Funktionstüchtigkeit oder Einschränkungen der Konstruktion. Auf keinem Fall sollte man ein Haus "gesehen und gekauft" kaufen. Mängel, vor allem verdeckte Mängel sieht man nicht. Auch ein Sachverständiger kann nicht alles Erkennen.
Aus den Erfahrungen vieler enttäuschter neuer Hausbesitzer, die ein Haus mit Hausschwamm kauften und so zusätzlich mit nicht geplanten Sanierungskosten konfrontiert wurden, sollte hier bei einem möglichen Verdacht eine Vorsichtsmaßnahme ergriffen werden. Diese ist im konkreten Fall durch Ihren Anwalt oder auch durch den Notar im Kaufvertrag zusätzlich aufzunehmen. Sie sollte inhaltlich so formuliert sein, dass beim Erkennen eines Schadens, zum Beispiel durch den Hausschwamm *), während der Sanierung im anschaffungsnahen Zeitraum wenigstens ein Teil der zusätzlichen Sanierungskosten von der Kaufsumme rückerstattet wird. Bisher hatte man vor Gericht immer schlechte Karten, auch wenn durch den Alteigentümer an diesen Bauteilen bereits Sanierungen vorgenommen und diese verschwiegen wurden. (Das waren zusätzliche Kosten, die sich zwischen 5.000 bis 20.000 Euro bewegten.)
Ein Eigentümer, der keine Kenntnis hat, dürfte hiermit auch keine Probleme haben. Währen ihm diese verdeckten Schäden bekannt, so würde der Kaufpreis ohnehin niedriger sein.
Nicht nur die Angebote für schlüsselfertige Häuser im Internet, sondern auch am heimischen Standort werden nicht nur von seriösen Partnern, sondern zunehmend von dubiosen Unternehmen unterbreitet. Auf der Suche von günstigen Anbietern kann man sehr schnell genau das Gegenteil erreichen. Zum "günstigen" Baupreis werden auf den anderen Seiten (zum Beispiel Zahlmoral oder Kaufvertrag) dieser Website ausreichende Kommentare gegeben. Hier nur eine Bemerkung. Sie würden für Ihre bisherige Arbeit nur die Hälfte erhalten. Seien Sie zu sich ehrlich. Wie würde das Produkt aussehen?
Wenn man ein Haus bei einem Bauträger kauft, müssen eine Reihe von Dingen beachtet werden.
Eine Reihe von Bauträger diktieren einseitig die Vertragskonditionen und die arglosen Bauherren unterzeichnen die lückenhaften Bauverträge und müssen später enorme Summen nachzahlen und sich mit Baupfusch herumärgern. Je nach Standort liegen verschiedene Bedingungen Angebot und Nachfrage vor. Liegt örtlich ein Überangebot vor, so hat der Bauherr gute Karten.
"Nach Untersuchungen des Verbands Privater Bauherren fehlen in rund zwei Dritteln aller angebotenen Bauverträge wichtige Leistungen, und im Schnitt müssen Bauherren rund 20.000 Euro nachbezahlen, um die Lücke zwischen den Vertragsleistungen und einem tatsächlich schlüsselfertigen Haus zu schließen. Der VPB rät deshalb angehenden Bauherren immer wieder, den Bauvertrag für eine schlüsselfertige Immobilie unbedingt vor Vertragsabschluss vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Nur so können teure und ärgerliche Überraschungen vermieden werden." [1]
Örtlich alt eingesessene Firmen sind auf ihren guten Ruf angewiesen und pflegen ihn durch solide Angebote und zuverlässige Leistungen. Da aber auch eine gute Firma in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann, sollte ein Zahlungsplan vereinbart werden, sodass man nicht unfreiwillig in Vorkasse geht. Dies wird dann ein Problem, wenn die Firma in Insolvenz geht und man auf einem halb fertigen Bau sitzt und zusätzlich den bereits bezahlten Geldbetrag verliert. Am Bau ist die Zahlung Zug um Zug und nach erbrachter Leistung üblich. Die Fertigstellung des Rohbaues entspricht ca. 40 bis 50 Prozent des Kaufpreises. Weitere Zahlungen sollten durch den Bauherrn Zug um Zug für sämtliche Installationen, Fenster und Estricharbeiten erfolgen. Ist das Haus bezugsfertig und die Fassadenarbeiten abgeschlossen, sollte eine förmliche Abnahme vereinbart werden. Man behält für eventuelle Gewährleistungen einen Betrag von ca. 5% der Bausumme ein, dieser Einbehalt muss im Bauvertrag entsprechend festgeschrieben werden. Dieser Betrag wird hinterlegt oder kann durch einen Avalkredit durch die Baufirma abgelöst werden. Diese dient zur finanziellen Regulierung, wenn während der Gewährleistungsfrist Schäden auftreten und die Firma nicht mehr am Markt ist.
Quelle:
[1] Rüdiger, Mattais; Bausachverständiger aus Leipzig und Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren 13.2.2007 in www.tektool.de/news.php?news=1778
*) Der Echten Hausschwamm wächst im verdeckten Bereich und ist somit nicht erkennbar. Er lässt sich auch sanieren. Ausführlich zum Hausschwamm unter www.ib-rauch.de/Beratung/hausschwam.html

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