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Eigenheimzulage - Wohnungsaufteilung in mehrere Wohnungen

Eine durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigte Herstellung einer Wohnung wird nicht nur bei einem Neubau angenommen, sondern auch, wenn aus einer alten eine neue Wohnung entsteht. Davon kann ausgegangen werden, wenn die verwendete Gebäudesubstanz durch die Baumaßnahmen so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die eingefügten Teile der Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile wertmäßig untergeordnet erscheinen.

Entstehen bei Aufteilung einer Wohnung mehrere kleinere Wohnungen, kann der Steuerzahler bestimmen, welche Wohnung an die Stelle der bisherigen Wohnung tritt und welche Wohnung neu entstanden ist. Antragsteller, die eine durch Aufteilung entstandene und

neu hergestellte Wohnung im Jahr ihrer Fertigstellung oder innerhalb der beiden folgenden Jahre anschaffen, können die gegenüber der Altbauförderung höhere Neubauförderung erhalten.

Trifft jedoch der Verkäufer (Bauherr) vor der Veräußerung keine Bestimmung, welche Wohnungen durch Aufteilung neu entstanden sind und welche Wohnungen die Stelle der bisherigen alten einnimmt, gilt Folgendes:

Lässt sich nach objektiven Kriterien nicht feststellen, welche die neue und welche die alte Wohnung ist, und bestimmen auch die Erwerber nicht eine Wohnung als alte Wohnung, können alle Erwerber lediglich die Altbauförderung in Anspruch nehmen.

Verfügung der Oberfinanzdirektion Berlin vom 12. Oktober 2001, Aktenzeichen Stl75-EZI 110-3/01.
Quelle: Der Steuerzahler Mai 2002 S. 91


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