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Seite 5: Gebäudeschäden durch Insekten und Pilze Teil II, ARCONIS 3/01 S. 26-29 - Dipl.-Ing.oec. Peter Rauch -

Problemfelder für den Sachverständigen oder den Beratenden Ingenieur

In vielen Leistungs-Kosten-Angeboten und Gutachten (auch zum Verkehrswert) sind Aussagen zu biologischen Schäden oder Gefährdungen kaum aufgenommen. Diese Unterlassung zieht jedoch Rechtsfolgen nach sich und kann als vorsätzlich gewertet werden, vgl. BGB 826. "Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet". Natürlich muss zum Beispiel der Sachverständige bei der Bewertung eines Grundstücks auch eine Einschätzung zu möglichen Nutzungseinschränkungen wegen Baumängeln oder wegen einer gesundheitlichen Gefährdung treffen. So wurde auf dem Rechtsweg ein Sachverständiger für Grundstückswertermittlung zu 90 TDM Schadensersatz verurteilt, weil in seinem Gutachten diese Hausbockschäden fehlten, ja - weil diese Tatsache verschwiegen wurde.

In einem ähnlichen Prozess geht es um nicht beachtete gesundheitsschädigende HSM-Alteinträge, allerdings bei weit höherem Wertumfang. Eine der neusten Methoden ist die geschickte Delegierung der Verantwortung.

Festgestellte Schäden durch holzzerstörende Pilze werden bei Sanierungsarbeiten überbaut. Erst kurz vor der Fertigstellung wird eine Schadensbekämpfungsfirma beauftragt. Mit der Ausführungsfirma muss nun ein Kompromiss erzielt werden. Denn schließlich kann nicht einfach neues Mauerwerk und die neue Decke zurückgebaut werden. Bei kleinen Schäden von geringer Ausdehnung wäre das sicherlich noch akzeptabel aber nicht, wenn die Schäden einen kompletten Raum über zwei Etagen oder ein ganzes Mehrfamilienhaus betreffen.
Dass solche Sachen bereits nach kurzer Zeit aufgedeckt werden, zeigen eigene Erfahrung. Der Auftrag wurde richtiger weise im letzten Augenblick abgelehnt.
Auch wurden bereits eingeholte Gutachten verschwiegen, so dass Problembereiche eher durch Zufall gefunden wurden.

Ein Sachverständiger oder Beratender Ingenieur sollte sich durch überdurchschnittliches Wissen auf dem jeweiligen Fachgebiet auszeichnen. Dieses erforderliche Wissen kann nur über kontinuierliches Selbststudium der aktuellen Fachliteratur, durch Weiterbildungsseminare und die ständige Auswertung praktischer Fälle vertieft werden. Diese Wissensaneignung ist ein Teil des Arbeitsaufwandes, der betrieben werden muss, um eine hohe Qualität anbieten zu können. Es ist daher unverständlich, dass Kostenangebote für einen oft nicht definierten Aufwand angefordert werden. Der wirkliche zeitliche Aufwand lässt sich erst bei der Untersuchung und bei der Auseinandersetzung mit der Problematik erkennen. Hier sind nicht nur die Erfahrungen und das Fachwissen gefragt, sondern es müssen auch verantwortungsvoll Entscheidungen getroffen werden, die als Grundlage für Sanierungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten dienen.

Literatur


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