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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energiesparausweis

Vorwort zur gegenwärtigen Politik zur Energieeinsparung

Am 1. Mai 2014 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Ab 2016 wurden die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärft und Veränderungen der Regelungen zum Energieausweis angepasst. Die EnEV gilt für fast alle beheizte oder klimatisierte Alt- und Neubaugebäude (Wohnungs- und Nichtwohnungsbau). Ab 1. November gilt die GEG 2020 das Gebäudeenergiegesetz mit 114§§ und 11 Anlagen, welche die Architekten und Ingenieure bei der Planung einhalten müssen.
Ab 2023 wird der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf Effizienzklasse EH 55 und ab 1. Januar 2025 auf EH 40 angehoben.

Die EU arbeitet aktuell an dem "fitfor55" Gesetzesentwurf, sind die Immobilien nicht nach den Energiestandards der EU saniert, so "dürfen" dies ab 2030 nicht mehr genutzt werden. Für D. würde dies eine Enteignung von über 3 Millionen privaten Immobilien bedeuten. Eine Sanierung ist schon allein wegen fehlender Handwerker und Baumaterialien nicht möglich...

In diesem Artikel bleiben auch die älteren Einträge bestehen. Damit kann man die schrittweise Verschärfung der Zwangsmaßnahmen nachvollziehen.

Es wird nachfolgt argumentiert: "Da auf Gebäude knapp 40 Prozent des Energieverbrauches und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen, bietet Energieeinsparung daher in diesem Bereich ein enormes Potenzial!" Die zweite Aussage ist schlicht weg falsch. 97% der Kohlendioxidentstehung in Deutschland sind natürlichen Ursprungs; 3% verursacht der Mensch. Richtig sind das nicht 30 Prozent, sondern nur 1 Prozent!!

Sinnvoller Umgang mit Energie ist naürlich richtig. Nur es kommt darauf an, wie und durch welche Methoden. Sicherlich ist es schon ganz nützlich, wenn die Häuselbesitzer den gewaltigen Umsatz der Dämmstoffhersteller etwas anheben. Immer unter dem Vorwand das "böse" Kohlendioxid zu bekämpfen. Es muss aber bei einer Energiebilanz der gesamte Energiekreislauf, also von der Gewinnung, Nutzung bis zur Entsorgung beziehungsweise besser zur Wiederverwertung, gesehen werden. Falsche Dämmungen an einer Altbaufassade führen zur Standzeitverkürzung und die riesigen Dämmstoffberge müssen auch einmal entsorgt werden. Kalkputz und Ziegelsteine sind natürliche Produkte und zerfallen von ganz allein wieder in ihre Ausgangsprodukte. Man muss hier einen sinnvollen Kompromiss finden. Jahrhunderte alte Bauerfahrungen haben einen Weg in Richtung einer Optimierung gezeigt. Die EnEV ist dies leider nicht und kann eher als eine diktatorische Maßnahme bezeichnet werden. Dass die Rechenkünste vorwiegend auf theoretische Annahmen, statt auf praktische Erfahrungen beruhen, soll hier nur am Rande erwähnt werden.

"30 Prozent Energie weniger dürfen Neubauten seit dem 1. Oktober verbrauchen, gemessen am Jahresprimär-Energiebedarf. Das ist nicht wenig. Andererseits sollten 30 Prozent bei neuen Gebäuden kein Problem sein, wenn sogar 80 Prozent im Bestand zu realisieren". So in dem Baudienst-Newsletter vom 9.10.2009. Hilfswerkzeuge sind die EnEV 2014, EnEG, EEWärmeG, BImSchV und Heizkostenverordnung. Die neuen Spargesetze und Verordnungen beziehungsweise die enthaltenen Neuerungen müssen beachtet werden. Diese müssen seit 2009 bei jedem neuen Bauantrag oder einer Bauanzeige berücksichtigt werden. Alles zusammen bedeutet weitere Verschärfungen zur Energieeinsparung sowie strenge Geldbußen bei Verstößen gegen die neuen Auflagen.
Aber aus Gründen der Hygiene ist ein Mindestluftwechsel zu beachten. Die Auflagen in der DIN 1946-6 verlangen von den Planern neben einem ausgewogenen Dämmkonzept auch die Planung eines stimmigen Lüftungskonzeptes. Die Rechtslage: Schimmelpilzbildung wird als bautechnischer Fehler zu Lasten des Eigentümers bzw. Planers ausgelegt.
Unter Federführung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP) wurde im Frühjahr 2005 die neue DIN V 18599 "Energetische Bewertung von Gebäuden" fertig gestellt. Es ist die erste umfassende und ganzheitliche Bewertungsmethode für Neu- und Altbauten in Europa, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Die Bundesregierung versucht auf der Grundlage von Gesetzen, die Wärmedämmung von Häusern durchzusetzen. Sie bietet verschiedene Fördermöglichkeiten und zwingt somit den Hauseigentümer in die finanzielle Abhängigkeit der Banken. Dass die Banken den Umgang mit Krediten sehr locker sehen, hat ja die vergangene Zeit gezeigt. Auf einmal taucht vor der Haustür ein neuer Eigentümer des Bankkredites auf... der in wenigen Tag der neue Eigentümer ihrer Immobilie sein wird.

Die angeblich umweltbewusste Wärmedämmung kann aber auch zur teuren Fehlinvestition werden. Energiesparen ist eine Seite, durch die Maßnahmen können aber auch die bisher funktionierenden gekoppelten Wärme- und Feuchtetransporte beseitigt werden. Das Außenmauerwerk wird langsam durchfeuchtet, Schimmelpilze wachsen an Flächen, wo sie noch nie da waren und die Deckenbalken faulen langsam vor sich hin. Bereits geringe Feuchteerhöhungen am Auflager der Deckenbalken führt zu optimalen Lebensbedingungen von Holz zerstörenden Insekten und Pilzen. Was sie zum Beispiel sonst erst nach 60 bis 80 Jahren zerstören, ist so bereits nach 20 oder 30 Jahren kaputt. Der 30.000 Euro Rechnung für die Reparatur steht eine Energieeinsparung vielleicht von 10.000 Euro gegenüber, wenn überhaupt in dieser Zeit eine positive Bilanz vorliegt, da erst einmal die Investitionen ausgeglichen werden müssen. Der Investitionszeitraum liegt in der Regel bei über 20 Jahren, so verschiedene Autoren (Meier, Freitag u. a.).

Fragwürdige Vorschriften fördern ungesundes Wohnen durch falsches Bauen und falsches Heizen

Die Energiespargesetze sind ein lukratives Geschäft einer ganze Beraterindustrie für verunsicherte Wohnungs- und Hausbesitzer - und nicht alle haben seriöse Absichten. So wurden bereits 2006 "aus Nordrhein-Westfalen die ersten Fälle von "Haustürgeschäften" mit dem neuen Ausweispapier gemeldet. Mit dem Argument, es würden bald hohe Strafen drohen, versuchen Beratungsfirmen überraschten Wohnungsbesitzern einen Energiepass anzudrehen - für bis zu 1000 Euro." ... "Hier wird mit der Unsicherheit vieler Haus-und Wohnungseigentümer der schnelle Euro gemacht", klagt Ulrich Dobrindt, von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen." [5]

Zum Energiepass: In der Physik gilt, man nimmt solange die Einflussfaktoren heraus, bis das gewünschte Ergebnis vorliegt, was man haben möchte! Das wird dann zu einer Lehrmeinung!

Auszug: Erneuerbare Energien Wärmegesetz(EEWärmeG) (=ungehemmter Subventions-Staatsdirigismus), Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien (§§ 3-12)
Nutzung Erneuerbarer Energien

Praktische Auswirkung des Gesetzes: Verbraucher zahlen für Überangebot an Ökostrom: Strom könnte 2010 für die deutschen Verbraucher teurer werden, aber nicht weil die Konzerne mehr verlangen, sondern weil überschüssiger Windstrom anfällt, der nur "an den Mann gebracht" werden kann, wenn der Verkäufer dem Käufer dafür etwas bezahlt. Die Netzbetreiber dürfen Ökostrom nicht ablehnen, sie müssen jede angebotene Kilowattstunde laut EEG (Erneuerbare Energie Gesetz, seinerzeit von Rot-Grün verabschiedet) abnehmen. Für 2010 haben die Übertragungsnetzbetreiber eine EEG-Einspeisevergütung von 12,7 Mrd. Euro kalkuliert. Den Gegenwert des eingespeisten Stromes an der Börse veranschlagten sie auf 4,5 Mrd. Euro. Die Differenz von 8,2 Mrd. Euro wird über die EEG-Umlage den Verbrauchern auf die Rechnung aufgeschlagen. (Andreas Mihm, FAZ 10.12.09).Das entspricht 100 Euro pro Jahr für jeden Bürger Deutschlands.
Siehe auch NAEB nationale anti-EEG Bewegung www.naeb.info

Klima-Paranoia in WirtschaftsWoche, Nr. 52, 24. Dezember 2010 von Professor Dr.-Ing. Jürgen Althoff
"Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Musterbeispiel dafür, was geschieht, wenn inkompetente Politiker ihre realitätsfernen Träume von einer schönen neuen Energiewelt von wehrlosen Bürgern bezahlen lassen. Aus dem Wahn, das Weltklima am deutschen Wesen genesen zu lassen, werden Milliarden in hierzulande völlig nutzlose Technologien wie die Fotovoltaik gesteckt."

Energetische Gebäudesanierung: Zertifikathandel auch für den Immobiliensektor? Renommierte Experten aus ganz Deutschland kritisieren bei der 1. Holzmindener Immobiliendebatte viele Unklarheiten bei der Energieeinsparverordnung der Bundesregierung 16.12.2010, weiter dashoefer.de Baudienst. Hieraus zwei Auszüge: "Nur durch massive Energieeinsparungen im Gebäudebereich könne Deutschland seine klimaschutzpolitischen Ziele erreichen, betonte Ursula Heinen-Esser, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Auftakt der Immobiliendebatte... Energie einzusparen und CO2-Emissionen zu mindern - bis 2050 um 80 Prozent." (In diesem Zusammenhang soll auf zwei Artikel zur Klimaschutzpolitik und CO2-Problematik verwiesen werden.) "Da die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahme zu elf Prozent auf die Miete aufgeschlagen werden dürften, sei auf jeden Fall mit Mietsteigerungen zu rechnen. Esser warnt in diesem Zusammenhang vor sozialen Folgen: Finanziell schwache Mieter könnten nur noch Wohnungen mit schlechtem energetischen Standard bezahlen. "

Zum Energiepass

In der Physik gilt: Man nimmt so lange die Einflussfaktoren heraus, bis das gewünschte Ergebnis vorliegt, was man haben möchte! Das wird dann zu einer Lehrmeinung!

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hatte 2006 mehrere Energieberater ein Berliner Mehrfamilienhaus sowie ein Einfamilienhaus untersuchen lassen. Das Ergebnis wich bis zu 60 Prozent ab. Ich persönlich finde das Ergebnis gar nicht so schlecht. Was soll den auch mit falschen Berechnungsansätzen und ungenauen Kenngrößen herauskommen (siehe weiter unten zum U-Wert).
Auf den Immobilienportalen werden mit den angebotenen Immobilien auch die Energiepässe für die jeweiligen Wohngebäude gezeigt. Einige Wohngebäude lassen sich von der konstruktiven Ausführung und der verwendeten Materialien ganz gut vergleichen. Die einen Gebäude gehören der Effizienzklasse E und die anderen H mit < 300 an. Damit wird nur die Aussage des o. g. Bundesverbandes bestätigt. Wenn, z. B. die Statiker genauso arbeiten würden...
Als Ingenieur habe ich noch etwas Ehre und weigere mich strickt, so ein Unfug zu unterstützen. Energetische Berechnungen sind äußerst kompliziert und bei einem offenen System, wie das Wohnhaus, nur noch abschätzbar. In eine meiner Ingenieurarbeiten befasste ich mich mit der Kalorimetrie. Das ganze System war nicht in den Griff zu bekommen und es war nur ein kleiner Behälter in der Größe eines Eimers.

Das nachfolgende kleine Bild verdeutlicht den Unsinn, der per Gesetz betrieben wird. Die Energieberatung beruht auf der Berechnung des U-Wertes. Alle drei vollständig gleichen Gebäude haben theoretisch den selben Energieverbrauch. Entscheiden Sie selbst, in welchem Gebäude Sie wohnen möchten. Der theoretische und praktische Energieverbrauch.

Das EEG muss - im Interesse von Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, der Erhaltung der Gesundheit der Bewohner und Versorgungssicherheit der deutschen Volkswirtschaft schnellstmöglich und ersatzlos gestrichen werden! Alle anderen Änderungen nützen nur den EEG-Profiteuren!

Es gibt wirklich Gebäude, die energetisch sehr ungünstig sind. Dass hier sinnvolle Maßnahmen angebracht sind, steht auch nicht infrage. Das betrifft aber keine 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland oder zwei Drittel der 40 Millionen Wohnungen, weil sie älter als 25 Jahre sind und damit als potenzielle Sanierungsfälle eingeordnet werden. Hier kann man nur sagen, die Lobbyisten habe ganze Arbeit geleistet.

Wohnungsbaustelle Wohngebäude aus Ziegelsteinen

Baut man in Deutschland schlankes Mauerwerk und klebt auf die Außenseite 30 cm Styropor so werden zum Beispiel in der Ukraine solide Ziegelgebäude mit 9 bis 10 Etagen errichtet. Die 50 cm starken Außenwände bestehen außen aus einer Schicht Kalksandsteinen und innen aus 3-Lochziegelsteinen. Bei den etwas älteren Gebäuden bestehen die Außenwände nur aus einem 50 cm Ziegelmauerwerk. Der Außenputz fehlt, dafür ist eine gute Fugenausführung vorhanden. Feuchtetechnisch einwandfrei ohne Sperrschichten und Grenzschichten.

Links eine Wohnungsbaustelle. Das Gebäude wird aus Ziegelsteinen errichtet.

Links ein älteres Wohngebäude aus Ziegelsteinen in Vinnitsa (Ukraine) und recht die heutigen Wohngebäude aus Ziegelstein (50 cm Mauerstärke)
Wohngebäude aus Ziegelsteinen in VinnitsaGestaltung und Bauausführung von Ziegelgebäuden in Vinnitsa

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Wärmeschutzverordnung in Deutschland beruht vorwiegend auf der Hypothese des U-Wertes. Wissenschaftliche Aussagen sind niemals absolut, sondern immer hypothetisch. Hypothesen gewinnen erst dann an Plausibilität, wenn eine Falsifizierung*) misslingt. Im Labor ermittelte Werte können nicht ohne Weiteres in die Praxis übertragen werden. M.E. werden eine Reihe von physikalischen Einflussfaktoren nicht ausreichend berücksichtigt, wie Wärmespeicherfähigkeit, der Einfluss der Feuchtigkeit, die Phasenänderungen im Wandquerschnitt, die Wärmekonvektion oder die nahezu unbekannte Einflussnahme durch die Wärmestrahlung. Je kleiner der U-Wert wird, so größer wird das Verhältnis der Einflussnahme der nicht berücksichtigten Einflussfaktoren. Das bedeutet, je kleiner ein U-Wert berechnet wird, so ungenauer ist dieser.

Einfaches Schema der Einflussfaktoren auf die Oberflächentemperatur
Q = Wärmestrom durch die Wand
I = Wasserdampf Diffusionsstrom
λ = Wärmeleitfähigkeit
1/α = Wärmeübergangswiderstand
b = Wärmeeindringkoeffizient (1-2 cm)
S = Wärmestrahlung zur und von der Wand (1-2 mm)
A = Kondenswasser von innen
B = Feuchtigkeit von außen, zum Beispiel Regen
C = Feuchtigkeit im Mauerwerk (Kapillarität und Diffusion)
W = Wärmespeicherwert
K = Konvektion

In diesem vereinfachten Schema wird der Wärmestrom durch eine Wandkonstruktion gezeigt. Das Zusammenwirken dieser Faktoren bestimmt die Größe des Wärmestroms. Ist das Mauerwerk feucht, so ändert sich auch die Wärmeleitfähigkeit. Diese beeinflusst zum Beispiel die Größe des Wärmeeindringkoeffizienten, den Wärmespeicherwert, direkt oder indirekt die Luftbewegung an der Wandoberfläche. Aber auch die Enthalpie im Mauerwerk wird durch Verdampfung und Bildung von Kondenswasser beeinflusst.

Die Mindestanforderungen an energiesparende Modernisierungen im Gebäudebestand werden durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Zum 1. Januar 2009 trat eine novellierte EnEV mit circa 30 % höheren Anforderungen in Kraft. Bis 2012 erfolgt noch einmal eine um 30 Prozent verschärfte Energieeffizienz für Neubauten und den Immobilienbestand. Diese Verordnungen lassen sich wirtschaftlich nicht begründen und bringt eine massive Belastung für Immobilienbesitzer und Bauwirtschaft. Laut Statistischem Bundesamt sind 2007 etwa 59.000 Baugenehmigungen weniger als 2006 erteilt worden. Diese Verringerung entspricht einen volkswirtschaftlichen Schaden von knapp elf Milliarden Euro (laut Immobilienverband IVD). Im gleichen Jahr sind die Baugenehmigungen für Bestandswohnungen um 19,3 Prozent gesunken. "Diese Entwicklung hat dramatische, negative Folgen für den Neubau von Wohnungen in Deutschland, die durch die EnEV-Novelle noch einmal verstärkt würde", bestätigt DGfM-Geschäftsführer Dr. Ronald Rast und erläutert: "Die vielen neuen Verordnungen und Novellen haben Immobilienbesitzer und Bauherren massiv verunsichert." Es wird somit weniger in Gebäude und Wohnungen investiert. [7]

Ausführungen des Referenzgebäudes nach EnEV 2009 (Tafel D.3.1.) [8]

1.1Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft U= 0,28 W/m2K
1.2Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen (außer solche nach Zeile 1.1) U= 0,35 W/m2K
1.3Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten U = 0,35 W/m2K
1.4Fenster, Fenstertüren Uw = 1,3 W/m2K und g =0,6
1.5Dachflächenfenster Uw = 1,4 W/m2K und g= 0,6
1.6Lichtkuppeln Uw = 2,7 W/m2K und g = 0,64
1.7Außentüren U = 1,8 W/m2K
Wärmebrückenzuschlag für Bauteile aus Zeile 1.1 bis 1.5 ΔUWB = 0,05 W/m2K
Luftdichtheit der Gebäudehülle, Bemessungswert n50. Bei Berechnung nach DIN V 4108-6;2003-06 mit Dichtheitsprüfung DIN V 18599-2; 2007-02 nach Kategorie.
U = Wärmedurchgangskoeffizient; g = Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung

Seit 1. Januar 2009 gilt das erneuerbare Energiegesetz bei einem Neubau. "30 Prozent der Wärme muss durch erneuerbare Energie gewonnen werden. Sonst drohen hohe Bußgelder." Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich. (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG), vom 7. August 2008 https://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1658.pdf, Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 36

Heizungstechnik Wärmepreis
Brennwert-Technik mit einem Gaskessel Investitionskosten 12200 Euro (abzügl. Förderung)23,7 ct/kWh
Brennwert-Technik + Solaranlage25,8 ct/kWh (+ 8 %)*
Pelletheizung "alter" Bauart23,9 ct/kWh
Pelletheizung "alter" Bauart + Solaranlage27ct/kWh (+14 %)
Gas-Wärmepumpen-Anlage mit Erdwärmesonde27,6 ct/kWh (+16 %)
Wärmepumpe mit Umgebungsluft (ohne erneuerbare Energienutzung)24,1 ct/kWh (+6 %)

* Prozentuale Erhöhung des Wärmepreises gegenüber Brennwert-Technik [9]

Der Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung (17.3.09) die Pflicht zur nachträglichen Dämmung von Wärme- und Wasserleitungen soll dann nicht bestehen, wenn sie für den Einzelnen nicht wirtschaftlich ist. Es soll auch die Mehrfachprüfungen von Heizungsanlagen vermieden werden, um unnötige Kosten für die Eigentümer zu sparen. Die Energieausweise sollen praktikabler gestaltet werden. Für die Umsetzung sind weitere Sanktionen erforderlich. Private Nachweispflichten und bundeseinheitliche Bußgeldvorschriften sollen die Umsetzung zentraler Einsparbestimmungen sichern. (Quelle: Bundesrat)

Durch die Bundesregierung wurde bisher noch keine Kosten-Nutzen-Analyse für vermietete Wohnungen vorgelegt. Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen für vermietete Gebäude muss beachtet werden, dass die Investitionskosten nicht über eingesparte Energiekosten, sondern nur über erhöhte Mieteinnahmen refinanziert werden können. Die Kosten für die Modernisierung müssen sofort aufgebracht werden. Der finanzielle Vorteil kommt erst zwei Jahrzehnte später zum Tragen. Mieterhöhungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für eine energetische Modernisierung lassen sich in der Praxis nur begrenzt an die Mieter weitergegeben.
Dem Mieter kostet die energetische Modernisierung der Heizung und Gebäudehülle circa 1 Euro/m2 im Monat. Demgegenüber beträgt eine Heizenergieeinsparung im besten Fall 80 Cent.[6]

Meine Auffassungen hatte ich bereits in einem Artikel in der bauzeitung (2001) "Dämmen wir die Häuser oder die Dämmung?" dargestellt. Bereits Anfang der 90er Jahre hatte ich Energie-Vor-Ort-Beratungen durchgeführt und stieß immer wieder auf Probleme, bis man mir sagte, dass es gewünscht wird, dass man eine entsprechende Software verwenden muss. Um die Daten in die vorgegebenen Felder einzutragen, hätte ich nicht einmal das Objekt besuchen müssen, geschweige untersuchen brauchen.
Um ein älteres Gebäude richtig zu bewerten, braucht man sehr viel Zeit. Es müssen Details erfasst werden, die Materialien und die Konstruktion auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Diese müssen in das Gesamtobjekt übertragen und bewertet werden. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Anwendung verschiedener energetischer Maßnahmen und wie sie sich eventuell auf das bauphysikalische Verhalten des Gebäudes und auch auf einzelne Bauteilgruppen auswirken. Um dies nur sehr einfach darzustellen, durch die Maßnahmen wird Wärmeenergie eingespart aber es kommt zu einer geringen Feuchtezunahme in der Konstruktion und damit zu einer schnelleren Zerstörung der Deckenbalkenköpfe. (Ohne Maßnahme vielleicht nach 80 Jahren und mit der Maßnahme nach 30 Jahren.) Durch die Standzeitverkürzung entstehen zusätzliche Sanierungskosten, die zum Teil höher sind als die Energieeinsparung der letzen Jahre. Aber auch bei den Großplattenbauten aus Beton kommt es zu Feuchteschäden am Bewehrungseisen. Viele dieser gekoppelten Feuchte- und Wärmetransportvorgänge können nur ungenügend beurteilt und erfasst und somit auch nicht hinreichend genau berechnet werden.
Die wichtigste Erkenntnis aus einer meiner Ingenieurarbeiten zum Thema "Auswahl, Aufbau und Anwendung einer direkten Kalorimetrie in einem Laborfermentor" besteht darin, das energetischer Kreisläufe wegen der unbestimmten äußeren Einflüsse sehr kompliziert und kaum beherrschbar sind. Es ist ein sehr hoher messtechnischer Aufwand erforderlich, um die Einflussfaktoren zu erfassen. Bei diesem Laborfermentor handelt es sich um ein kleines Töpfchen von 2-3 Liter in einem abgeschlossenen Raum mit annähernd gleichen Raumtemperaturen.
Dagegen befindet sich ein Gebäude in einem offenen energetischen System mit n-Einflussfaktoren. Es gibt nur ungenügend praktische Messergebnisse.

Sind Ihnen die 1953 von der Eidgenössischen-Material-Prüfanstalt (EMPA) durchgeführten Versuche bekannt? Es wurden 5 Jahre lang an Versuchshäuschen instationäre U(k)-Werte ermittelt. Es erfolgten äußerst korrekte Temperatur- und Energiemessung sowie die Erfassung der Feuchtigkeitsveränderungen. Dabei wurde festgestellt, dass im Mauerwerk die Feuchtigkeit im Sommer zu- und im Winter abnimmt. Mit der Austrocknung verschlechterte sich jedoch der Wärmedämmwert um 30 %.

Thermische und hygrische Simulationsrechnungen zur Ermittlung der Feuchteverteilung in Bauteilen unter natürlichen Randbedingungen auf der Grundlage des Glaserverfahrens sind kritisch zu bewerten.

In einem Gebäude muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den gekoppelten Wärme- und Feuchtetransportmechanismen stattfinden. Wird das Gleichgewicht zu einer übergroßen Wärmeschutzmaßnahme verschoben, so kommt es zu einer dauerhaften Durchfeuchtung der Konstruktion.

Die EnEV basiert auf der U-Wert-Theorie, welche wissenschaftlich nicht validiert ist. Diese Theorie geht davon aus, dass der U-Wert und nur dieser U-Wert die dominante Energieeinsparungsgröße sei. Der "bedarfsorientierten" Energieausweis orientiert sich ebenfalls nur an den theoretischen Werten!
Die neuen Energieeinsparverordnung ab Mai 2014 verpflicht einen Energieausweis nur für diejenigen, die ihre Immobilien verkaufen oder vermieten möchten.Wer nur sein eigenes Haus nutzt, benötigt kein Energieausweis.
Wenn mein verehrter Kollege aus der Schweiz, Herr Paul Bossert, von 8 energierelevanten Faktoren der Außenwand spricht, bin ich überzeugt, dass es sicherlich noch mehr gibt, wobei das Zusammenspiel und die gegenseitige Wirkung kaum bekannt sind und auch nicht hinreichend genau erfasst werden können. Man kann mit unbekannten Größen kein genaues Ergebnis erzielen und die dann auf alle denkbaren Variationen (Gebäude, Standort, Nutzung usw.) übertragen.

Sie finden aus den genannten Gründen keine Aussagen oder Berechnungsvorgaben zum Wärmehaushalt eines Gebäudes.

Ein Beitrag zur Energiesparen und Wärmeschutz am Altbau von Konrad Fischer.

Die sich trotzdem von dieser Illusion beeindrucken lassen wollen, finden die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)2002, novelliert 2004 unter https://www.luftdicht.de/enev2004/EnEV.htm

Auf welchen wackligen Beinen die gesamte theoretische Berechnung nach der U-Wert-Methode steht, finden Sie in den Beiträgen
Wärmestrom durch eine Wand
Der Wärmedurchgangskoeffizient (u-Wert)
Wärmeübergangskoeffizient durch Konvektion (innen),
Wärmeübergangskoeffizient durch Konvektion (außen) und
Führt eine geometrische Wärmebrücke zu einem höheren Wärmestrom?.

"Danach entspricht der energetische Standard von Gebäuden, der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist, nicht mehr dem Stand der Technik. Ziel ist es, die energetischen Anforderungen an Gebäude in Stufen dem Stand der Technik und der Energiepreisentwicklung anzupassen. Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein. Deshalb sollen die Anforderungen einer EnEV-Novelle in 2008/2009 um durchschnittlich 30 Prozent verschärft werden, bis 2012 nochmals um dieselbe Größenordnung.
Offensichtlich ist es auch bis zur Regierung vorgedrungen, dass die konsequente Umsetzung der EnEV zu wünschen übrig lässt. Denn als weitere Maßnahmen sind aufgeführt: 'Stärkung des Vollzugs durch Intensivierung privater Nachweispflichten (z.B. Fachunternehmerbescheinigungen). Die Einführung einheitlicher Bußgeldvorschriften für Neu- und Altbauanforderungen wird angestrebt.' " [1]

Zum Energieausweis/Energiepass

Die energetische Bewertungsgrundlage für alle Gebäudetypen, insbesondere Nichtwohngebäude im Sinne der EnEV 2007 ist die Vornorm DIN V 18599. Die DIN V 18599 umfasst zehn Teile, vom Überblick über das Vorgehen bei der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs bis hin zu den Klimadaten für das Referenzklima in Deutschland.

Die Bundesregierung hatte für die Novellierung des Rechts der Energieeinsparung die Deutsche Energie Agentur (Dena) mit der Entwicklung eines bundeseinheitlichen "bedarfsorientierten" Energiepasses beauftragt. (Durch Sachverständige zu erstellen mit Kosten für den Pass zwischen 200 bis 500 Euro pro Wohnung.[5]) Die Wohnungswirtschaft ist für einen "verbrauchsbasierten" Energieausweis. (Kosten 15 bis 20 Euro pro Pass.[5]) Mit diesem kann durch jeden Wärmemessdienst auf Basis der Verbrauchswerte aus der jährlichen Heizkostenabrechnung der tatsächlich gemessene Energieverbrauch bestimmt werden. "Nach erfolgter Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Sommer 2006 wird bei Vermietung oder Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden ein Energieausweis vorzulegen sein. Diesem sind Modernisierungshinweise beizufügen.
Im Gegensatz zur EN 15217 hat die Deutsche Energie-Agentur die Absicht einen bedarfsorientierten Energieausweis durchzusetzen, damit nicht erkannt werden kann, dass die Auswirkungen der EnEV ineffizient sind."[4]

Online kann man sich Formblätter ausfüllen und bekommt dann ein Stück Papier, der sich Energieausweis (für 9,95 Euro) oder energetische Gebäudeanalyse (für 29,95 Euro) nennt.
Das große Problem besteht wieder einmal darin, das große Geschäft wird wieder einmal...
Das Gesetz schreibt die Prüfung der Angaben zum Energieverbrauch oder zu den Gebäudemassen zwingend vor. Dazu ist eine direkte Prüfung vor Ort erforderlich. Und wenn man es richtig macht, ist eine richtige komplette Gebäudeanalyse mit Baustoff- und Feuchtigkeitsanalyse, Dichtheitsprüfung usw. erforderlich. Der geschulte Blick des Energieberaters erkennt sofort, wie groß der tatsächliche λ- Wert und welche Rohdichte der verwendete Baustoff hat.
Zum Beispiel: Sand feucht: λ = 1,1 W/mK, Sand trocken: λ = 0,33 W/mK oder Eiche radial: λ= 0,17...0,31 W/mK, Eiche axial: λ= 0,37 W/mK.
Sie sehen selbst ein Streubereich von 200 bis 300%. Diese geschätzten Werte in den Rechner eingetippt, und es kommt ein Zettelchen heraus. Etwas weniger wertvoll, wie die Urkunde beim Preisskat im Ratskeller. Die Skat-Urkunde entspricht der realen Leistung. Es sei, Sie haben etwas gemogelt.

Zurzeit gib es kein thermodynamisch, instationären Berechnungsansatz für Festkörper, Flüssigkeiten und Gase in Wechselwirkung mit der solaren Einstrahlung und der IR-Abstrahlung. Welche Rolle Feuchtigkeitsfilme an den Randbereich der Konstruktion spielen, sind unbekannt, auch wenn man es versucht, über Computersimulationen theoretisch zu erfassen. Die Praxis hält hier öfter Überraschungen parat.

Es ist unerheblich, ob man eine energetische Bewertung hinreichend "genau" bestimmt. (Zum Beispiel mit der Frage, wie viel Heizöl verbrauchen Sie pro Jahr?) oder man rechnet und rechnet und kommt dann auf einen Verbrauch, wo man die halbe Siedlung versorgen könnte. Das Ergebnis einer Gleichung mit vielen Unbekannten ist nun einmal nur sehr ungenau, da helfen auch keine Computer.

Die fehlenden Modernisierungsempfehlungen kann man 20 bis 40 cm Dämmung unter die Dachhaut und 10 bis 20 cm Styropor auf die Fassade eintragen. Wenn man die EnEV 2020 bereits heute erfüllen möchte, dann verdoppelt man einfach die Schichtdicke.

Hier noch einige andere Beiträge als Ergänzung:
Verfassungswidriges Bundesbauordnungsrecht Zur Energieeinsparungsverordnung 2002
Petition an den Bundestag vom Arbeitskreis Gesundes Haus; .. Da die wissenschaftlichen Grundlagen der EnEV falsch sind und außerdem mit großen Bauschäden zu rechnen ist..
Energieverbrauchsanalyse Wärmedurchgangskoeffizient
Fehler und Irrtümer, Täuschungen und Verschleierungen
Kritischer Kommentar von Paul Bossert, 21. Februar 2006 zum "Bericht über die Weiterentwicklung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Für mehr Wachstum und Beschäftigung" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 5.1.2006

*)Falsifikation: Man muß naturwissenschaftliche Hypothese so gestalten, daß man die Ereignisse benennen kann, nach deren Eintreten die Theorie als falsch zu gelten hat.

Quelle:
[1] Nächste EnEV-Novelle schon in Arbeit, Gebäude-Energieberater, Oktober 2007, Gentner Verlag, Stuttgart, in www.baudienst.de/cgi-bin/baudienst/frame/frameReload_top?PN=1&BDSUB=https://relaunch.baudienst.de/aktuelles/news/bd_sub_news.html&BDCON=https://www.baudienst.de/cgi-bin/baudienst/aktuelles/news/news_detail?AID=33323&Gate_ID=1&quelle=Baudienst_42&uid=SR45307 vom 19.10.2007
[4] Kritischer Kommentar von Paul Bossert, 21. Februar 2006 "Bericht über die Weiterentwicklung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Für mehr Wachstum und Beschäftigung" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 5.1.2006
[5] Sebastian Knauer; WÄRMEDÄMMUNG Windige Geschäfte mit dem Klimaschutz 27. Oktober 2006 in www.spiegel.de
[6] Bedroht die EnEV den Wohnungsbau? Verschiedene Gutachten empfehlen der Bundesregierung Vorsicht vor Überreaktion und einem Zuviel des Guten. Deutsches Ingenieurblatt 11/08, S. 27, Der Wortlaut der Studie steht unter www.deutsches-ingenieurblatt.de DIBWebinfos, Suchwort: Energiestudie
[7] Eichener, Volker; Gutachten "Neufassung der Energieeinsparverordnung setzt falschen wohnungsbaupolitischen Kurs fort", Deutsches Ingenieurblatt 11/08, S. 30, Das Gutachten von Eichener findet sich unter: www.deutsches-ingenieurblatt.de DIB-WebInfos Suchwort: Gutachten_Eichener.
[8]Schoch, Torsten; Die Energieeinsparverordnung 2009, Auswirkung auf den Mauerwerksbau, in Schneider, Sahner, Rast; Mauerwerksbau aktuell Praxishandbuch 2009, Bauwerk Verlag GmbH 2009, S. D.65
[9] UDO TEIFEL; Für Häuslebauer wird's teurer Für Häuslebauer wird's teurer 23.02.2009 https://www.rp-online.de/public/article/wermelskirchen/676296/Fuer-Haeuslebauer-wirds-teurer-Fuer-Haeuslebauer-wirds-teurer.html


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Ingenieurbüro für Arbeitsgestaltung und Baubiologie Peter Rauch