ib-rauch.de

Altbausanierung  ::  Beratung  |  Bauphysik  |  Feuchteschutz  |  Konstruktion  |  Baubiologie  |  Impressum

9. Sanierung von pilzbefallenen Einrichtungsgegenstände (Materialien)

9.1. Einleitung

Einrichtungsgegenstände oder Haushalttextilien können sowohl durch Mycelbewuchs oder Sporen des Fruchtkörpers eines holzzerstörenden Pilzes befallen oder geschädigt werden. Unabhängig von der ordnungsgemäßen Sanierung des Gebäudes entsprechend der DIN 68800 Teil 4 sind Einrichtungsgegenstände gesondert zu betrachten. Liegt ein Befall im bedeckten Bereich, zum Beispiel in der Holzbalkendecke vor, so besteht nicht unmittelbar ein Zusammenhang. Ausgenommen der Schrank aus Holz beziehungsweise Holzwerkstoff steht auf der verwölbten Dielung.
Anders ist die Sachlage zu bewerten, wenn im Befallsraum sich bereits massiv Fruchtkörper gebildet haben und eine hohe Sporenbelastung vorliegt oder die Einrichtungsgegenstände bereits von Mycel oder vom Fruchtkörper überwachsen wurden. Im letzten Fall sollten Gegenständen aus organischen Bestandteilen entsorgt beziehungsweise teilweise entsorgt werden. Dies ist immer abhängig vom ideellen oder wertmäßigen Wert des Gegenstandes. zum Beispiel eine Gardine oder ein Teppich neben einem Fruchtkörper beziehungsweise diese wurden bereits befallen, sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Verlust dürfte vertretbar sein. Befindet sich ein Fernseher an der anderen Ecke des Raums und der Befall ist relativ gering, so braucht keine Entsorgung vorgenommen werden.
Dies soll wie folgt begründet werden:
Haushaltgegenstände sind trocken, werden ständig von der Luft umspült und werden in der Regel ständig kontrolliert. In vielen Fällen stellen sie so keine unmittelbare Gefährdung für einen neuen Befall dar. Grundsätzlich sollte hier verantwortungsvoll entschieden werden.

Die Reinigung hat so zu erfolgen, dass möglichst keine Sporen oder Mycelteile über Luftbewegung auf andere Gegenstände übertragen werden. Auf den Fußboden und auf nicht befallener Haushaltgegenstände sollte eine PE-Abdeckfolie aufgelegt werden. Nach der Reinigung der Gegenstände wird die Folie vorsichtig zusammengelegt und entsorgt. Kleidung und Schuhe sind nach der Maßnahme zu wechseln und wie üblich zu säubern.

9.2. Glatte Oberflächen

Diese Materialien dienen nicht als Nahrungsgrundlage. In Einzelfällen dient der abgelagerte Staub und Fett als Nahrung. Glatte Oberflächen aus anorganischen Stoffen, wie Metalle, Glas, Keramik sowie Plasterzeugnisse lassen sich mit Wasser und Haushaltreiniger säubern. Hier könnten auch Schwammbekämpfungsmittel verwendet werden. Nach entsprechender Einwirkzeit sind diese wieder zu entfernen. Hier sind die entsprechenden Verarbeitungsvorschriften des Herstellers zu beachten und entsprechende Körperschutzmaßnahmen einzuhalten. Für Kühlschränke (innen) oder ähnliches nicht verwenden, da ein Kontakt zu Lebensmittel nicht erfolgen sollte.

9.3. Poröse Materialien

Poröse Materialien (meist aus organischen Stoffen), wie Tapete, Gipskartonbauplatten, Gipsfaserplatten oder Kalkgipsputze, zum Teil (poröses) Mauerwerk und Verkleidungsplatten können in der Regel nicht ausreichend gereinigt beziehungsweise saniert werden, da hier in der Regel das Mycel durch das Material wächst beziehungsweise Sporen sich in den Poren festsetzen. Hier ist die Sanierung entsprechend der DIN 68800 Teil 4 vorzunehmen und die entsprechenden Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Gebäudeteile sind von einer entsprechend qualifizierten Fachfirma zu sanieren beziehungsweise unter fachlicher Aufsicht eines spezialisierten Sachverständigen.

9.4. Holz

Holz stellt den Hauptnahrungsbestandteil der holzzerstörenden Pilze dar, zu den auch der Echte Hausschwamm gehört. Alle befallenen Holzteile sind auszubauen. Direkt angrenzende Holzteile sollten ebenfalls ausgebaut werden, wenn dies möglich ist. Hier kann sinngemäß nach den Ausführungen im Beuth-Kommentar zum Holzschutz DIN 68800 Seite 82 Fußnote 4 verfahren werden. Der Sicherheitsabstand längst zum Holz kann über den sichtbaren Befall des SubstratMycels auf 0,5 m verkürzt werden. Weiterhin kann von der Anforderung des Entfernens befallener Holzteile abgewichen werden, wenn sich durch geeignete Maßnahmen das Mycel abtöten und ein Wiederaufleben ausschließen lässt. Holzschutzmittel sind im Wohnbereich beziehungsweise ständigen Aufenthaltsraum nicht zum Einsatz zu bringen. Wie weit nachträglich eingebrachte pilzwidrige amtlich zugelassene Holzschutzmittel eine abtötende Wirkung im Holz haben, ist nicht ausreichend wissenschaftlich Untersucht. Hier währen Heißluft- oder Begasungsverfahren (Brommethan) eventuell auch in Kombination mit einem vorbeugenden pilzwidrigen Holzschutz oder Mikrowellentechnik anwendbar. Einzelnen Holzteile, wie zum Beispiel beim Treppengeländer, kann mit einem Heißluftgebläse gearbeitet werden. Trockene ständig kontrollierbar und von Luft zugängliche Konstruktionen stellen keine unmittelbare Gefährdung dar. Zum Beispiel eine freihängende Holztreppe.

Auf glattem Holz (Bretter, Balken, Geländer usw.) können mögliche Sporen ohne Probleme entfernt werden. (Natürlich nicht, wenn sich eine gut sichtbare Sporenschicht von einem in unmittelbarer Nähe befindlichen Fruchtkörper ausbilden konnte.) Bei der Entfernung ist eine Sporenverteilung durch Luftumwälzung zu vermeiden. Das Absaugen mit einem Staubsauger mit Mikrofilter könnte eventuell Probleme verursachen. Das leicht feuchte Abwischen mit Zellstoffhaushalttüchern und anschließend gleich in einen Folienbeutel stecken ist zweckmäßiger. Weitere Verfahrensweise ist wie im Punkt Möbel vorzunehmen.
Holzwerkstoffe, wie Spanverlegeplatten oder Holzfaserplatten sollten ausgebaut und entsorgt werden. Durch ihre poröse Struktur und die Verteilung von Bindemitteln, kann mit einem Mycelbefall durch den gesamten Querschnitt gerechnet werden. Wenn sich Wandverkleidungen aus Holz im Schadensbereich befanden, so sollten diese vorläufig nicht wieder angebracht werden.

9.5. Möbel

Möbel, Stühle und anderes haben meist eine geschlossene Oberflächenstruktur. Das kann Furnier, eine Kunststoffbeschichtung, Wachs- oder Ölschicht sein. Ein Befall kann sich unter Umständen auf die Staub- und Fettschicht beschränken. Die Oberfläche ist feucht zu reinigen, zu trocknen und gegebenenfalls mit 80%-igem Alkohol zu reinigen (Desinfektion). Arbeiten im Freien oder bei guter Durchlüftung vornehmen, da Brand- und Explosionsgefahr besteht. Befallen Möbel sollten entsorgt werden. Auch könnte man nur die befallenen (mit geringem Ausmaß) Einzelteile, wie zum Beispiel die Rückwand aus Hartfaserplatten, austauschen. (Baumärkte schneiden in der Regel die gewünschten Plattengrößen zu.) Die übrigen Teile werden wie oben genannt behandelt.

9.6. Haushaltskeramik

Diese sind mit üblichem Haushaltsreiniger und Wasser zu säubern. Zusätzlich kann man die nicht brennbaren und formbeständigen Gegenstände in die elektrische Backröhre bei 150ordm;C und cirka 20-30 Minuten erhitzen. Diese Temperatur ist ausreichend, um die meisten Sporen abzutöten.
(Holz erfährt bei einer Temperatur knapp unter 100ºC eine thermische Veränderung, daher ist diese Methode für Holz nicht sinnvoll.)

9.7. Textilien

Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel, Sofa) und Haushaltstextilien (Gardinen, Auslegware, Teppich und anderes) lassen sich nur mit großem Aufwand sachgerecht sanieren. Textile Fußbodenbeläge aus dem Schadensraum sollten entsorgt werden. Gardinen, die sich nicht unmittelbar im Schadensbereich befinden, können unter Umständen in der Waschmaschine so warm wie möglich gewaschen werden. Die Verwendung von Enzymwaschmittel könnte hierbei von Vorteil sein. Enzyme lösen Eiweißverbindungen, unabhängig ob diese tot oder lebend sind. In wie weit sich dies auf die Sporen auswirken, kann nicht mit Bestimmtheit genannt werden. In diesem Zusammenhang soll auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass Sporen sehr widerstandsfähig sind und extreme klimatische Bedingungen überstehen können. Mycel dagegen lässt sich in der Regel leichter abtöten. zum Beispiel werden Fußpilze bei einer Waschtemperatur von 30ºC nicht abgetötet. Erst ab einer Temperatur von 60ºC erfolgt eine Minderung um den Faktor 10.000 und bei 90ºC erfolgt eine vollständiges Abtöten. Sinngemäß sollte dies beim Waschen von pilzbefallenen Textilien berücksichtigt werden.
In der Textilindustrie erhalten bestimmte Textilien, wie zum Beispiel Socken, Strümpfe, Futterstoffe, Wolldecken, Teppiche für Badezimmer und anderes., antimikrobielle Ausrüstung. Das sind Chemikalien (unter den verschiedensten Namen wie Sanitized, Actifresh, bioguard usw.) die zum Einsatz gegen Mikroorganismen kommen, wie sie für de Kampf gegen Pilze oder als Wachstumshemmer verwendet werden. Zelte und Planen werden im Freien besonders stark vor Fäulnis und Verrottung beansprucht. Die Baumwolle oder das Leinen wird teilweise mit hochgiftigen Chemikalien geschützt. Diese stehen zwar nicht unmittelbar im Kontakt mit der Haut aber für eine spätere Entsorgung stellt es ein Umweltproblem dar.

Steuerliche Berücksichtigung bei Hausschwammbefall

Die Kosten für eine Instandsetzungen nach außergewöhnlichen Schadensereignissen können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das Niedersächsische Finanzgericht sieht den Befall einer Wohnung mit dem Echten Hausschwamm als "private Katastrophe". Hierbei handele es sich um einen besonderen Schicksalsschlag. (AZ: 12 K 10270/09)

Schäden durch den Echten Hausschwamm lassen sich mit der Gebäudeversicherung nicht versichern.


 ©  Bauratgeber  |  Download  |  Impressum  |  AGB/Datenschutz  | 10/2005  IB-Rauch