ib-rauch.de
Bauratgeber  ::   Bücher  |  Publikation  |  Fragen  |  Impressum  |  Datenschutz

7. Maßnahmen zur Sanierung von Schäden durch den Echten Hausschwamm

In mehreren Bundesländern unterliegt ein Befall des Gebäudes durch den Echten Hausschwamm entsprechend der Bauordnung (z. B. in der alten SächsBO § 16 Abs. 2) der Meldepflicht der Bauaufsichtsbehörde. Die Bekämpfung und Schadensbeseitigung ist durch ein Fachunternehmen auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung vorzunehmen.

Bei sehr großen Schäden mit erheblichen finanziellen Belastungen ist ein Urteil des FG Niedersachsen interessant. Es hat entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können (FG Niedersachsen, Urteil v. 17.8.2010 - 12 K 10270/09; Revision eingelegt - BFH-Az.: VI R 70/10). Quelle und mehr Informationen unter http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1176558.aspx

Als erste sinnvolle Bekämpfungsmaßnahme sind grundsätzlich die Ursachen und möglichen Feuchtigkeitsquellen zu beseitigen.

Kann eine sofortige vollständige Sanierung nicht erfolgen, so sollte das Wachstum des Pilzes weitestgehend unterbunden werden. Eine wichtige Grundlage ist die Freilegung des Schadensbereiches, sodass die Holzbalken oder andere tragende Holzteile durch Luftumspülung gut abtrocknen können. Auch direktes Sonnenlicht bewirkt eine Verringerung der Wachstumsgeschwindigkeit. Ebenso wird die Schadensausbreitung sichtbar und es können entsprechende sinnvolle Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden, wie zum Beispiel Abstützen oder Sperrung des Bereiches. Ohne Freilegung und Feststellung der Ausbreitung bleibt der Befall ein nicht kalkulierbares Risiko.

Die beim Echtem Hausschwamm anzuwendenden Bekämpfungsmaßnahmen sind im Merkblatt 1-2-91 bzw. der neueren 1-2-03/D des Wissenschaftlich-Technischen Arbeitskreises für Denkmalpflege und Bauwerksanierung (WTA) zu entnehmen. Diese sollen hier zusammengefasst werden:

Dr. Raffalski führte in Quedlinburg Untersuchungen zur Wirkstoffeinbringmenge durch, deren Ergebnis mir nicht vorliegt. Hier wurden die getränkten Ziegelsteine zerkleinert und untersucht. Prof. Dr. Hoffmann, HTKW Leipzig, gab auf einer Fachtagung bei der Firma quick mix zu bedenken, dass die mit der Bohrlochtränkung eingebrachten Wirkstoffe sich auf wenige Zentimeter um das Loch beschränken. Hierzu ein interessantes Bild aus einer Wirksamkeitsuntersuchung in Achen zur Verteilung von Injektionsmittel für das Anlegen einer Horizontalsperre, siehe Bild 21. [Raupach u.Wolff; bauzeitung 5/02 S. 67-70]

Verteilung von Injektionsmittel
Bild 21: Verteilung von Injektionsmittel in einer Probe

Es wird sicherlich einen Unterschied in der Verteilung von Injektagen auf Epoxidharzbasis oder Schwammbekämpfungsmittel geben. (Auf diese Unterschiede soll hier nicht eingegangen werden.) Zu beachten ist, dass bei einer Druckinjektage nur kurzzeitig Flüssigkeit eingepresst wird. Die Poren und Kapillaren werden nur teilweise mit dem Wirkstoff getränkt. Ein großer Teil der eingepressten Bekämpfungsmittel verteilen sich in den Mörtelfugen.

Makroskopisch ist die Verteilung des Myzels in der Mörtelfuge, in Steinrissen, Abplatzung und größeren Poren. Älterer Beton ist vollständig durchwachsen. Bei einem intensiven Befall wurde abgeflammt, geflutet, das angrenzende Mauerwerk, 2 Lagen Steine, ausgetauscht. An der Grenzschicht wuchs das Myzel ca. 2 cm in den neuen Mörtel, dem Schwammbekämpfungsmittel zugegeben wurde. Es erfolgte eine Abkopplung. Damit soll jedoch ausgesagt werden, dass allein eine Bohrlochverpressung nicht bedenkenlos die Sicherheit einer vollständigen Bekämpfung gibt. Darauf wird auch im Beuth-Kommentar zur DIN 68800 auf Seite 82 hingewiesen, dass eine Bekämpfung im Sinne von Abtöten auch im Mauerwerk nicht umfassend möglich ist. Die Wirksamkeit beruht auf der Bildung einer Sperrschicht. In Verbindung mit Fugen auskratzen, dem Abflammen und Fluten wird sicherlich ein hoher Bekämpfungserfolg erzielt. Zweckmäßig sollten stark befallen Mauerteile abgebrochen werden und eine Abkopplung des Pilzes von seiner Nahrungsquelle (Holz und andere Kohlenstoffquellen) erreicht werden.

Hier soll ein Beispiel der zahlreichen misslungenen Sanierungen gezeigt werden. Im Bild 22 waren die linken Deckenbalken 2 bis 3 durch den Echten Hausschwamm und etwas durch den Ausgebreiteten Hausporling befallen. Es lag hier auch kein Lebendbefall mehr vor. Der braune Würfelbruch zeigte ein halogenhaltiges Holzschutzmittel, z. B. Hylotox S, Hylotox I. Aber die Deckenbalken inkl. Drempelmauerwerk daneben sind aktiv befallen. Die Feuchtequelle, undichtes Dach (relativ klein) befand sich links. Es wurde ein Holzschutzmittel aufgebracht, die Sicherheitsbereiche vernachlässigt und die Feuchtigkeitsquelle nicht beseitigt.

Freilegung der Holzbalkendecke mit Hausschwammbefall
Bild 22: Freilegung der Holzbalkendecke mit einem Alt- und Neubefall durch den Echten Hausschwamm

Ein Verzicht auf chemische Maßnahmen ist vertretbar bei: