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Pilzbefall nach Wasserschaden an Wandflächen


Anfrage: Pilzbefall nach Wasserschaden an Wandflächen

Anfrage vom 08.11.2006

Frage: Bei einem zweigeschossigen Massivhaus (Stahlbetondecken, Hlz) kam es über mehrere Monate im Bereich eines undichten Einlaufes in der Stahlbetondecke zu starken Durchfeuchtungen des darunter liegenden Mauerwerkes. Zeitweise hat wohl zusätzlich über längere Zeit Wasser auf der Erdgeschossdecke gestanden. Es ist anzunehmen, dass die Räume nicht belüftet waren. Die Schadensursache wird diese Woche behoben und die Dacheindichtung ausgehend von der nackten Betondecke komplett neu aufgebaut. Im Übrigen wird eine umfassende Gebäudesanierung durchgeführt.

Nach einer längeren Periode mit starken Regenfällen war es im September-Oktober noch einmal relativ warm. In dieser Zeit haben sich in einigen Bereichen knapp über der Fußleiste aus der Tapete heraus 1 2 cm große scheibenförmige bräunliche Pilzfruchtkörper entwickelt. Sie sehen aus wie festes Gelee. Myzel des Pilzes, wie beim Echten Hausschwamm bekannt, ist auch nach Entfernen der Tapete kaum zu sehen. Bis auf Fußleisten und Raufasertapete befindet sich in dem Gebäude keine Zellulose.

Ich habe vor, nachdem das Dach nun dicht wird, die befallenen Putzbereiche abzuschlagen und das Gebäude gründlich zu trocknen. Sicherlich wird ein zusätzliches Abflammen der Wände Sporen, die evt. die Atemluft beeinträchtigen könnten, beseitigen. Ein erneutes Auskeimen des Pilzes ist eigentlich nur bei erneuter Durchfeuchtung anzunehmen. Sind diese Maßnahmen ausreichend? Ich würde gerne chemische Behandlungen vermeiden.

Da Sie auf diesem Gebiet über besondere Erfahrungen verfügen, bitte ich Sie um Ihre fachliche Einschätzung und Beurteilung der vorgeschlageneenen Sanierung.

Antwort: Nach Ihrer Beschreibung handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um eine Schwammart (Ständerpilz). Die von Ihnen vorgesehene Sanierung ist ausreichend. Beim Entfernen des Putzes sollten die Randbereiche mit beachtet werden. Die Größe des Sicherheitsabstandes richtet sich nach der Stärke des Befalles. Bei der Befallsfläche anfangen, wenn kein Myzel in den Mauerfugen zu sehen ist (es ist sehr dünnen, daher genau hinsehen) reicht ein Abstand von 0,5 - 1,0 m.
Wichtig ist, dass man auch zu einem späteren Zeitpunkt die betroffenen Wandabschnitte kontrolliert. Zu erst in einem kürzen Zeitabstand, später reicht ein Abstand von 1-2 Jahre.
Die DIN 68800 Teil 4 gilt für tragende Holzteile. Diese sind in Ihrem Gebäude nicht vorhanden, daher braucht sie nicht angewendet werden. In der Ausführung der genannten DIN im Punkt 4 ist der Verzicht auf chemische Bekämpfungsmittel möglich. Die Verfahrensweise entspricht etwa Ihrer Vorgehensweise.
Allerdings ist aber auch der Dachstuhl, besonders die Fußpfette in die Beurteilung einzubeziehen. Da ja nach der Beschreibung auch hier Feuchtigkeit eingedrungen ist. Dies sollten auch kontrolliert werden (Rückseite und eventuell Unterseite), wenn diese sich in unmittelbarer Nähe des Schadens bzw. Durchfeuchtung befinden. Liegt hier eine Schädigung vor, so ist dann für diese Bauteile entsprechend der o. g. DIN die Sanierung vorzunehmen.

Antwort von
Peter Rauch
Peter Rauch Ph.D.
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