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Berechnung der Grundstückskosten und Darlehnshöhe

Mit diesem kleinen Tool können auf Basis der Grundstückskosten zuzüglich der Kaufnebenkosten (Makler, Grundbuch, Notar) abzüglich Ihres Eigenkapitals die erforderliche Darlehenshöhe bestimmen. Die sicherste und beste Variante für ein Haukauf ist der Kauf mit Eigenkapital. Je kleiner ein erforderliches Darlehn ist, so besser ist es für Sie. Die Abhängigkeit gegenüber der Bank und die monatliche Rate ist kleiner. Denken Sie immer daran, die Grundschuld wird über viele Jahre vereinbart. In dieser Zeit kann man schnell sein gut bezahlte Arbeit verlieren und auch eine längere Krankheit kann zu finanziellem Engpass führen, wenn die monatlichen Raten für das Haus sehr groß sind. Auch ist es sinnvoll, keine weiteren Kredite (Auto, Möbel usw.) neben dem Hauskredit zu haben, da man hier schnell die Übersicht verlieren kann.

(Die Daten werden nicht gespeichert! Beträge in die entsprechenden Felder eingeben. Kommastelle mit Punkt angeben.)

Gebäude /Eigentumswohnung usw.)+  
Grundstückskosten (Bodenrichtwert x Größe) +  
Baunebenkosten (Straßen, Wasser-, Energieanschluss u. a.) ca. 10 bis 15 % des Kaufpreises +  
Notar, Grundbuch (ca. 1,5 %) +  
Makler 3,57 % je Verkäufer und Käufer (es gibt keine max. Provisonshöhe) +  
sonstige Kosten, z. B. alle K. die mit der Suche im Vorfeld zu tun haben +  
Grundstückskosten=  
Eigenkapital (Sparguthaben usw.)-  
Eigenleistungen1) -  
Sonstiges Eigenkapital -  
Darlehnshöhe    =  

1) Für Eigenleistung sollten Sie höchstens 10-15% annehmen. Es ist zu beachten, dass diese Leistung zusätzlich zur normalen Arbeitszeit erbracht werden muss. Die Materialkosten machen ca. 20-30% der jeweiligen Baupreise aus. Überschlagsmäßig können Sie die jeweiligen Baukosten nach Gewerke berechnen.

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Achtung: Die gegenwärtigen Möglichkeiten und Formen der Immobilienfinanzierung wird es in der Zukunft nicht mehr geben. Beachten Sie dies bei Ihrer persönlichen Planung.
Mit jeder Kreditaufnahme begabt/begibt man sich nicht nur in die Abhängigkeit von der Bank, sondern vom jeweils herrschenden System!
Bei einer Kreditaufnahme veranlasst der Notar die Grundschuldbestellung beim Grundbuchamt. Die Grundschuld wird in die Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Ist der Immobilienkredit zurückgezahlt, so wird von der Bank eine Löschungsbewilligung angefordert. Der Notar veranlasst die Löschung der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Gleichzeitig ist das Original des Darlehnsvertrages (eine Urkunde) von der Bank zurückzufordern! Das ist sehr wichtig!


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