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Bebauungsplan und Co. - die Tücken beim Hausbau

Der Staat greift aktiv in die Selbstbestimmung des Bauherrn ein, vor allem aber die Kommunen und Länder mit restriktiven Verordnungen zum Wärme- und Schallschutz beispielsweise sind für hohe Zusatzkosten und dergleichen verantwortlich. Gleichwohl zählen Fahrlässigkeit und Naivität selbstverständlich mit zu den häufigsten Ursachen für Verspätungen oder gar Pfusch am Bau, hier insbesondere bei Missachtung des örtlichen Bebauungsplans. Aber auch die Festlegung auf einen bestimmten Baustoff birgt Risiken, sodass allein aus Gewährleistungsansprüchen schon eine Notwendigkeit an seriösen Dienstleistern besteht.

Bauzeichnung
Copyright: Siegfried Fries / pixelio.de

Gewisse Grundregeln einhalten

Der auch als B-Plan bezeichnete Bebauungsplan, der rechtsverbindlich die Nutzung aller Grundstücke in einem Gebiet vorgibt, spielt vor allem beim Kauf von Altbauten oder späteren Anbauten eine Rolle. Die Gemeinde beschließt in Anlehnung an den sogenannten Flächennutzungsplan eine Satzung, die vermehrt im Internet eingesehen werden können. Problematisch kann es sein, wenn ein Baugebiet als Mischgebiet ausgezeichnet und deklariert wird - Im Regelfall überwiegt hier die klassische Wohnbebauung, dennoch sind vereinzelt Gewerbeflächen vorgesehen. Gerade bei einem Neubau sollten Sie dies beachten, denn derartige Umstände wirken sich regelmäßig stark auf den Werterhalt von Grundstück und Immobilie aus. Ebenso ist bereits bei der Planung die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und der Abstand zum Nachbargrundstück zu beachten. Viele Gemeinden legen auch fest, welcher Haustyp gestattet ist. Bei Lückenbebauung in vorhandener Altbausubstanz können auch denkmalgeschützte Kriterien zu erfüllen sein.

Abstände zum Nachbargrundstück sind nicht die Abstände zum Fundament, sondern der Abstand der jeweiligen Etage. Man kann somit in einem Abstand von 3 m ein pyramidenförmiges Hochhaus bauen.

Lückenbebaung
Jede Etage ist um ca. 2 m versetzt, damit der Grenzabstand erfüllt wird.

Ein weiterer Streitpunkt liegt in der Frage, ob man sich für oder gegen einen Keller entscheidet. Sind die Grundstücksmaße ausreichend, so tendieren viele Bauherren eher zu einem "Bauen in die Höhe". Ursächlich dafür sind zumeist wesentlich höhere Kosten in Verbindung mit dem Kellerbau, da durch Dämmwände und zusätzliche Abdichtungen erst notwendige Tatsachen geschaffen werden müssen. Nachträgliche Kellerbauten sind im Regelfall nicht möglich. Außerdem sollte man beachten, dass Kellerräume wichtige Stauräume bieten - ein zusätzlich ausgebauter Dachboden kann so später etwa zur Vermietung genutzt werden und laufende Kosten effektiv senken. Auch hier gibt es mittlerweile Bauweisen, die kostengünstiger ausfallen. Ein Bauratgeber als Helfer bei der Hausbauplanung kann hierbei eine erste Anlaufstelle darstellen und hat sich schon in vielerlei Hinsicht bewährt, gibt er doch für alle wichtigen Bereiche die entscheidenden Hinweise an die Hand.

Versicherungsschutz dringend empfohlen

Da der überwiegende Großteil der Bauherren als Laien auftritt, kann man sich im Zweifelsfalle nur sehr mühsam durchsetzen und zu seinem Recht kommen. Störungen beim Bau führen aber zweifelsohne zu hohen Zusatzkosten, die nur mittels einer Bauherrenhaftpflicht in vertretbarem Maßstab in Kauf genommen werden können. Da Sie als Bauherr grundsätzlich für alle Schäden haften, beispielsweise durch unzureichende Sicherung, sind Regressansprüche mit zusätzlichen Kosten verbunden. Vom Erdaushub bis zur Schlüsselübergabe gilt der Versicherungsschutz, der zum Teil als eine Art passiver Rechtsschutz auch fungiert.

24.01.2014

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