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Immobilienfinanzierung durch Baukindergeld unterstützen

Trotz Bauboom ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Niedrige Zinsen machen die Planung der eigenen vier Wände auch für Menschen attraktiv, die mit wenig Eigenkapital starten müssen. Der Staat hat - zeitlich begrenzt auf die Zeit von 2018 bis 2020 - eine Förderung für Familien mit Kindern aufgelegt, das Baukindergeld. Interessant ist dieser Zuschuss auch wegen der vergleichsweise großzügigen Einkommensgrenzen. Nach Bewilligung des Baukindergelds bekommen Sie zehn Jahre lang zum selben Termin 1.200 Euro, insgesamt also 12.000 Euro, pro Kind. Einzige Bedingung ist, dass Sie die Immobilie selbst nutzen. Verkaufen oder vermieten Sie, müssen Sie das melden. Die Förderung endet dann vorzeitig.

Wohnhäuser

Geld für Neubau oder Kauf

Anders als der Name vermuten lässt, gibt es das Baukindergeld nicht nur für Neubauten, sondern auch für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Entscheidend für die Einhaltung des Förderzeitraums sind Baugenehmigung oder Datum des Notarvertrags zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020. Zuständig für den Antrag ist Förderbank KfW. Anders als andere Immobilien-Kredite oder Zuschüsse wird Baukindergeld erst nach dem Einzug beantragt, dann aber zwingend innerhalb von drei Monaten, informieren die Finanzierungsexperten.

Nur minderjährige Kinder zählen

Weitere Voraussetzung für Baukindergeld ist mindestens ein minderjähriges Kind, für das Sie oder Ihr Partner im selben Haushalt Kindergeld beziehen. Entscheidend sind die Verhältnisse bei Antragstellung. Wird ein Kind während der Förderdauer volljährig, spielt das keine Rolle. Umgekehrt werden Kinder nicht berücksichtigt, die erst später geboren werden. Die Einkommensgrenze beträgt bei einem förderfähigen Kind 90.000 Euro im Haushalt. Die Einkünfte von Antragsteller und Partner werden addiert. Für jedes weitere Kind kommen 15.000 Euro hinzu. Zur Feststellung des Einkommens werden das vorletzte Kalenderjahr vor der Antragstellung und das Jahr davor gemittelt, für 2019 also die Jahre 2016 und 2017. Aktuelle Gehaltserhöhungen beeinträchtigen die Zahlung von Baukindergeld nicht. Maßgeblich ist das steuerpflichtige Einkommen, das Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen können. Werbungskosten, Sonderausgaben (zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge), außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge werden abgezogen. Dadurch fallen auch gut verdienende Eltern unter die Grenze.

Achtung: Die gegenwärtigen Möglichkeiten und Formen der Immobilienfinanzierung wird es in der Zukunft nicht mehr geben. Beachten Sie dies bei Ihrer persönlichen Planung.

2019-03-10

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