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Meldepflicht für Bauherren bei Nachbarschaftshilfe


Nur die wenigsten Häuselbauer, die mit Freunden oder Bekannten oder in Nachbarschaftshilfe ihr Eigenheim bauen oder sanieren, wissen, dass sie alle Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden müssen.

Mit dieser Pflichtversicherung ist der Bauherr von allen Ansprüchen für eine mögliche Haftung von Unfallfolgen befreit. Die Meldung muss spätestens eine Woche nach Aufnahme der Arbeiten erfolgen. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft rechnen sich a8us den Tätigkeiten und den weiteren Angaben des Bauherren vorbehaltlich der Nachprüfung durch die Berufsgenossenschaft. Wer die Meldung unterlässt, muss mit einem Bußgeld von bis 5000 Mark rechnen.

(Aus Wochenkurier vom 14.11.2001 S. 13)


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