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Datschen-Gesetz

Schock für Laubenpieper

Diese Gartensaison wird für viele der rund drei Millionen Datschenbesitzer gar nicht fröhlich. Die Ende Februar vom Bundestag beschlossene Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes wird manchen dazu zwingen, das über Jahrzehnte mühsam geschaffene Refugium aufzugeben.

Datsche

Kostenexplosion. Die Hälfte der Erschließungskosten, die seit 1990 angefallen sind, muss der Pächter jetzt an den Eigentümer zurückzahlen. Das betrifft v. a. Straßenbau und Kanalisation. Im Schnitt, so der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, kommen 7000 Euro auf jeden Pächter zu. Die dürfen aber in zehn Jahresraten abgezahlt werden. Laufende Kosten (z. B. für Straßenreinigung) trägt nun auch der Pächter rückwirkend ab Juni 2001.

Teilung. Über 1000 Quadratmeter große Grundstücke darf der Eigentümer "zerschneiden". Dem Nutzer müssen allerdings mindestens 400 Quadratmeter bleiben. Mitten durchs Haus, das geht also nicht. Auch der Nutzer kann diese Teilung verlangen - sie könnte ihm eine finanzielle Entlastung bringen.

Pachterhöhung. Sie ist in der Nutzungsentgeltverordnung geregelt. Dabei bleibt es auch. Neu ist, dass der Verpächter versichern muss, dass die Pachterhöhung im Rahmen dessen liegt, was im Ort üblich ist. Grundlage dafür kann zum Beispiel ein Sachverständigen-Gutachten sein.

Letzte Hoffnung. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat (Ende März). Bei Zustimmung will der Nutzerverband dagegen beim Bundesverfassungsgericht klagen.


Quelle: SUPER TV 12.3.2002 S. 4

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