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Wann ist ein ökologischer Holzschutz sinnvoll?

Es gibt zwei grundsätzliche Überlegungen, die wirklich ökologisch sind. Einmal der konstruktive Holzschutz, wie bereits oben genannt, (vgl. DIN 68800 Teil 2 in der BRD und EMPA/LIGNUM Richtlinie-Holzschutz im Bauwesen in der Schweiz) und wenn die Holzart beziehungsweise die Konstruktion die bereits o. g. Gefährdungsklassen nicht erfüllen, sollte ein anderer Baustoff zum Einsatz kommen. Nur so kann man lange Zeit schadensfrei bleiben und einen unnötigen Gifteintrag vermeiden.

Die Holzschutzmittel haben nun die Aufgabe, die fehlende ausreichende natürliche Eigenresistenz der jeweiligen Holzart gegenüber Witterungseinflüsse, holzzerstörende Pilze und Insekten zu verbessern oder anders ausgedrückt, misslungene konstruktive Lösungen auszugleichen.

Holzhaus in Transkarpatien
Holzhaus in Transkarpatien

Holzleisten an der Fassade
Die schmalen Holzleisten an der Giebelseite schützen die Holzkonstruktion vor Schlagregen

nPutz als Wetterschutz auf Holzhaus
Bei diesen Holzhaus sieht man deutlich den Außenputz auf Holzleisten als Wetter- und Windschutz.

Ein effektiver Holzschutz setzt voraus, dass ihre Wirkung und ihre Bedeutung bekannt sind, um durch seine richtige Verwendung die Wirkung schädigender Einflüsse zu minimieren. Durch Unkenntnis werden oft in großer Menge irgendwelche chemischen Produkte verwendet, die nur ungenügend wirken aber die Umwelt schaden können. Im Jahre 2000 befanden sich zum Beispiel ca. 2010 verschiedenartige Holzschutzmittel auf dem Markt in der BRD mit bekämpfender, vorbeugender oder auch keiner Wirkung. Davon hatten 200 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, 277 das RAL-Gütezeichen und 21 haben die UBA-Registrierung. Darunter sind auch viele Bio-Holzschutzmittel.

Mit dem bewährten System aus den Regelwerken, besonders der Holzschutznorm DIN 68800, und der Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Holzschutzmittel durch das Deutsche Institut für Bauaufsicht (DIBt) wurde ein hohes Qualitätsmanagement gesichert. Lange vor der Einführung der ISO 9000 ff. Standards. In den meisten anderen EU-Mitgliedsländern fehlte ein vergleichbares System. Durch die EU wurde die Biozidverordnung eingeführt. Zur Einführung gab es eine Übergangsfrist von 3 bis 5 Jahre. Die Hersteller sollten die Stoffe und ihre Verwendung den nationalen Behörden bis zum 31.12.2003 melden. Wer nicht gemeldet hat, darf sein Präparat nicht mehr verwenden. Um in die Liste des Anhangs der Biozid-Richtlinie zu kommen, mussten die Wirkstoffe bewertet und geprüft werden. Aber diese Institutionen gab es nicht. Erst ab 2009 wurden die ersten Wirkstoffe in die Liste aufgenommen. Statt der früheren 200 Holzschutzmittel wurden auf der Internetseite des DIBt (https://www.dibt.de/de/zv/NAT_n/zv_referat_I5/SVA_58.htm) am 20.01.2018 22 Holzschutzmittel zum vorbeugenden Holzschutz und 6 Bekämpfungsmittel aufgeführt. Aber ohne Angabe der Zusammensetzung und der Aufbringmenge, wie es vorher im Holzschutzmittelverzeichnis genannt wurde.

Die Zulassung oder Registrierung nach dem Biozidrecht erfolgt gegenwärtig bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Diese Bundesanstalt ist jedoch nicht befugt, eine bauaufsichtliche Zulassung zu erteilen. Nach der DIN 68800 Teil 3 (Abs. 5.3.1.1.) und 4 (Abs. 5.1.1.) zum Holzschutz (Vorbeugender chemischer Holzschutz bzw. Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten wird ein Nachweis der bauaufsichtlichen Verwendung gefordert. Die bauaufsichtliche Zulassung dürfen nach der Landesbauordnung in den Technischen Baubestimmungen nur die entsprechenden Stellen vornehmen.

2015 waren nur in nur zwei Bundesländern Mecklenburg und Thüringen in den Technischen Baubestimmungen die bauaufsichtliche Zulassung des DIBt durch die Biozidzulassung der BAuA ersetzt. In den anderen Ländern sind daher nur die alten Holzschutz- bzw. Schwammsperrmittel mit bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt zu verwenden.
Der Holzschutz sollte in Europa durch die Biozidordnung einheitlich geregelt werden. In Deutschland gilt nun in dem jeweiligen Bundesland eine etwas andere Reglung, sodass es auch für den Ausführungsbetrieb komplizierter geworden ist.

Die Mehrheit der auf den Baumärkten angebotenen Holzschutzmittel stellen den so genannten grauen Markt dar. Was diese Mittel beinhalten, ist unklar. Ihre gesundheitliche Wirkung ist ungeprüft und oft mit falschen Anwendungsbereichen beziehungsweise Verarbeitungshinweisen werden die Verbraucher zu Testpersonen von irgendwelchen chemischen Produkten. Wenn Angaben zu den Wirkstoffen gemacht werden, dann sind es Trivialnamen, wo man nur sehr schwer erkennen kann, um was es sich handelt. Viele zusätzliche Beimengungen werden gar nicht genannt.

Einer der größten gesundheitlichen Probleme sind die Schadstoffgemische, die sich nicht einmal mit der MAK-Wertliste beurteilen lassen.

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